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KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 410 Hauptleittechnik

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche Allgemeine Leittechnische Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: o Hauptleittechnik für Elektrotechnische und für Verfahrenstechnische Anlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.26
Fragenfrist
03.09.26
Teilnahmefrist
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Eschweiler, Deutschland
E-Mail
sekretariat_mva@mva-weisweiler.de
Telefon
0 24 03 99 11 01
Website
https://www.mva-weisweiler.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - jahresdurchschnittlicher Umsatz für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
    • - mindestens 3 vergleichbare Anlagen mit einem Umsatz von EUR 250.000,00 pro Anlage realisiert
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Registereintragung gemäß den Vorgaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang – einschließlich der Erbringung der Ausführung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme – vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung hinsichtlich des Mindestauftragsvolumen von leittechnischen Anlagen für die Steuerung von elektrotechnischen und verfahrenstechnischen Anlagen von EUR 250.000,00, Aufstellungsort innerhalb Europas, Projektbegleitung über Planung, Lieferung, Montage bis zur Abnahme.
    • Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen.
    • Mindestbedingung: Mindestens 2 Referenzen von leittechnischen Anlagen für die Steuerung von elektrotechnischen und verfahrenstechnischen Anlagen mit einem Mindestvolumen von EUR 250.000,00 pro Referenz.
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Qualifikation und Erfahrung von Projektleiter, Stellvertretendem Projektleiter sowie Inbetriebsetzungsleiter gemäß den Anforderungen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben

    • - Arbeitsschutzmanagementsystem – wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
    • In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB12 Seiten
Eignungskriterien89 KB24 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB8 Seiten
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