Veröffentlichung 28.08.23 | Fragenfrist 26.09.23 | Abgabefrist 26.09.23 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen geben zum Nachweis der Eignung im Angebot die Nummeran, unter der diese in der Liste des Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. . Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. . Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 LD) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. . Das Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen . Mit Angebotsabgabe sind zudem folgende Erklärungen vorzulegen
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