Veröffentlichung 27.08.24 | Abgabefrist 27.09.24 | Vertragsbeginn 28.10.24 |
Eignungskriterien
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Gesamtumsatz: Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 im Arbeitsgebiet Umwelt, Ver-/Entsorgung: Ein Nachweis zur erfolgreichen Akkreditierung ist beizufügen. Der Kompetenznachweis kann z.B. durch eine gültige, vollständige und fachmodulkonforme Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH im Fachmodul 4.3 mindestens in den Untersuchungs-Fachbereichen - zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - zur Abfalldeklaration - zur Bestimmung der Gefährlichkeit von Abfällen - zur Ablagerung gemäß Deponieverordnung (DepV) - zur Einlagerung (Bergrecht) - zur thermischen Entsorgung - zur Entscheidung der Entsorgung beziehungsweise Wiederverwendung von Abfällen - zur Bewertung nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) - zur Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) oder einer gleichwertigen Akkreditierungsstelle nachgewiesen werden. Als Nachweis dienen - der entsprechende Akkreditierungsbescheid - die Akkreditierungsurkunde - die Urkundenanlagen für mindestens die in den genannten Gesetzten, Verordnungen und Rechtsnormen genannten Untersuchungsverfahren oder gleichwertige Dokumente Untersuchungen, die der Bieter nicht im eigenen Unternehmen durchführt sind zu benennen. Nachunternehmer und/oder Unterauftragnehmer müssen ebenfalls den o.g. Kompetenznachweis führen. Untersuchungsverfahren, die nicht genormt sind, sind vom Bieter zu beschreiben und anzugeben.
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