Frist abgelaufen

Ladeinfrastruktur für Elektrobusse mit CCS-Combo 2 Ladestecker

Die Angebotsfrist ist am 16. Januar 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftragsgegenstand ist insbesondere die technische Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Alle benötigten Komponenten von dem Übergabepunkt des Versorgungsnetzes bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug sind Bestandteil des Lieferumfangs des Auftragnehmers. Insgesamt sind bis zu 27 Ladepunkte an stationären Ladegeräten, mit CCS-Combo 2 Ladestecker verteilt auf zwei Hallen (Halle 1: bis zu 9 Ladepunkte , Halle 2: bis zu 18 Ladepunkte)der ASEAG, mit mindestens je 90 kW zeitgleicher Ladeleistung je Ladepunkt zur Übernachtladung einzurichten. Die Ladepunkte müssen verschaltbar sein, sodass eine verschaltete Ladeleistung von mindestens 150 kW an jedem Ladepunkt je nach Schaltung dauerhaft möglich ist. Für jede Halle ist jeweils eine entsprechende dimensionierte Unterverteilung zu liefern. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Hierzu ist der Abschluss eines Liefervertrages vorgesehen. Nach der Inbetriebnahme aller Komponenten hat der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines Verfügbarkeitsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen (mit einer Verlängerungsoption auf max. 12 Jahre).

Zeitplan

Veröffentlichung
03.12.25
Fragenfrist
06.01.26
Teilnahmefrist
16.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Aachen, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
eu-beschaffung@eva-aachen.de
Telefon
+492411814120

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung Erklärung Ausschlussgründe (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist, - der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren (Vordruck 2). c) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 8). d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

  • Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)

    • a) Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen (mit erfolgter Abnahme durch den Referenzauftraggeber) Referenzen (Vordruck 4) über die in den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2020) erbrachten Leistungen, die mit Auftragsgegenstand gemäß Ziffer 5.1 der technischen Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur mit CCS-Combo 2 Ladestecker zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb vergleichbar sind, die jeweils mindestens die folgenden Kriterien Nr. 1 bis 3 erfüllen: 1. eine reine Ladeinfrastruktur mit CCS-Combo 2 Ladestecker zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb, 2. Lieferung und Abnahme von mindestens 20 Ladepunkten je Referenz, 3. Lieferung für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz. Zusätzlich zu den 3 Mindestreferenzen können bis zu 3 Zusatzreferenzen (jede zusätzlich eingereichte Referenz erhält einen Punkt
    • es sind maximal 3 Punkte möglich) eingereicht werden, die im Rahmen der Bewerberauswahl Berücksichtigung finden. Für die Zusatzreferenzen ist ebenfalls Vordruck 4 zu nutzen. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie für die Mindestreferenzen. Genaue Angaben zur Bewerberauswahl und der Bildung des Rankings können dieser Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.6 entnommen werden. Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
  • Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung einer elektronischen Schließanlage mit CCS-Combo 2 Ladestecker) vergleichbar sind (Vordruck 3). Genaue Angaben zur Bewerberauswahl und der Bildung des Rankings können dieser Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.6 entnommen werden. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).

  • Mit dem Teilnahmeantrag (Vordruck 9) sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Bewerbergemeinschaft Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5). Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtkosten: Angebotspreis der Liefergegenstände und das Verfügbarkeitsentgelt -vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

  • Technik: Erfüllungsgrad der technischen Leistungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

  • Service: Erfüllungsgrad der Serviceleistungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB12 Seiten
Eignungskriterien89 KB24 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB8 Seiten
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