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Landschaftsbauarbeiten - Neubau Wohnen für Jung und Alt Paul-Klee-Straße

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
27.07.2026
Leistungsumfang Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Herstellung der Freianlagen für den Neubau Wohnen für Jung und Alt, 4 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage. Die wesentlichen, zu erbringenden Leistungen für die Freianlagen umfassen: BELAGSFLÄCHEN ca. 500 m² Betonsteinpflaster (Wege) ca. 36 m² Vegetationsfugenpflaster (Wege) ca. 162 m² Schotterrasen (Stellplätze) ca. 51 m² Betonsteinpflaster (Stellplätze) ca. 175 m² Betonplatten (Terrasse, Müll) EINFASSUNGEN ca. 475 m Bordsteine (Parkplätze und Traufen) ca. 412 m Versenkte Bordsteine (Wege) ca. 55 m Graniteinzeiler (Parkplätze) TECHNISCHE ANLAGEN Ca. 11 lfm Entwässerungsrinnen ca. 8 St Einlaufkästen ca. 57 lfm Fassadenrinnen ca. 2 Stk. Revisionskästen VEGETATION ca. 265 m² Rasenfläche ca. 733,50m² Wiesenflächen ca. 610 m² Pflanzfläche 7 St mehrstämmige Hofbäume 17 St Kleinbäume EINBAUTEN UND AUSSTATTUNG 28 St Fahrradparker 2-fach, Hoch-Tiefstellung 3 St Tisch-Bank-Kombinationen 7 St. Sitzbänke Entwurfsbeschreibung Lage und Konzept Das Bauvorhaben in der Paul-Klee-Straße in Burghausen umfasst die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage. Die Gebäude sind in ihrer Gestaltung und Funktion weitgehend identisch und bieten Wohnraum für unterschiedliche Altersgruppen. Ziel ist es, ein harmonisches Ensemble zu schaffen, das sowohl funktional als auch gestalterisch überzeugt und eine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Freiraumgestaltung und Aufenthaltsbereiche Zwischen den Gebäuden A und B sowie C und D entstehen großzügige Aufenthaltsflächen, die als kommunikative Treffpunkte für die Bewohner dienen. Zentral in diesen Bereichen sind jeweils Fahrradhäuschen mit Hoch-Tiefparkern angeordnet, um eine komfortable und sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu gewährleisten. Die Aufenthaltsfläche zwischen den Gebäuden A und B wird zusätzlich durch ein Outdoor-Schachbrett und Sitzgelegenheiten aufgewertet, während der Bereich zwischen B und C eine Sitzinsel sowie Tisch-Sitz-Kombinationen erhält. Westlich von Haus A wird eine Streuobstwiese mit Hochbeeten für Urban Gardening angelegt, um den Bewohnern die Möglichkeit zur eigenen gärtnerischen Betätigung zu geben. Die westliche Grundstücksgrenze wird durch eine freiwachsende Hecke eingefasst, die einen Erschließung und Barrierefreiheit Die Zugänge zu den Gebäuden sind barrierefrei gestaltet und werden über Rampen erschlossen. Müllhäuschen befinden sich jeweils an den Grundstücksgrenzen in Straßennähe, um eine einfache Entsorgung zu ermöglichen. Die südliche Grundstücksgrenze wird durch eine Gabionenmauer als Stützwand ausgebildet, um den vorhandenen Höhenunterschied auszugleichen. Ein Anschluss an den südlich verlaufenden öffentlichen Weg erfolgt über eine Treppenanlage. Grünflächen und ökologische Gestaltung Die Freiflächen sind abwechslungsreich gestaltet und umfassen sowohl ökologisch wertvolle Blühwiesen als auch Freizeitrasen für gemeinschaftliche Aktivitäten. Alle Gebäude sind von artenreichen Staudenflächen umgeben, die zur ökologischen Aufwertung und zur Schaffung eines angenehmen Mikroklimas beitragen. Terrassenbereiche werden durch Strauchpflanzungen als Sichtschutz ergänzt. Im unterbauten Bereich werden Bäume mit speziellen Baumaufschüttungen gepflanzt, um trotz Tiefgarage eine nachhaltige Begrünung zu ermöglichen. Entlang der Paul-Klee-Straße entstehen nördlich Parkflächen mit Schotterrasen und zusätzlichen Baumpflanzungen, die als Schattenspender dienen. Weitere Stellplätze befinden sich östlich von Haus B und sind mit versickerungsfähigem Pflaster sowie Straßenbegleitgrün ausgeführt. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich nur aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem LV.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
17.07.26
Abgabefrist
27.07.26
Öffnung
27.07.26
Vertragsbeginn
21.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Burghausen, Deutschland
E-Mail
Vergabestelle@burghausen.de
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Telefon
+498677887218
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). C) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen. D) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft (BIGE) vertritt (Formblatt 234). Bei BIGE sind die gem. Ziffer 5.1.9 - Eignung zur Berufsausübung genannten Erklärungen hins. Ausschlussgründen und allgemeiner wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit je Bietergemeinschaftsmitglie vorzulegen, die Erklärungen hins. der Technischen und Berufliche n Leistungsfähigkeit je nach Leistungsanteil des Mitglieds vorzulegen, E) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich)

    • Eigenerklärung zur
    • Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens
    • /sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die
    • Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende
    • Erklärungen vorlegen: - Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens,
    • dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen
    • wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des
    • Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
    • Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die
    • Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber
    • hinaus folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU
    • VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom
    • Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter
    • die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das
    • Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur
    • Selbstreinigung). b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert
    • sind. c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, §
    • 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen
    • bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die
    • nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG,
    • § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). d)
    • Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch
    • nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen:
    • - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei
    • der Industrie- und Handelskammer. e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der
    • Berufsgenossenschaft. f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der
    • Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in
    • Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung
    • des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je
    • nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht- präqualifizierte Unternehmen als Nachunternehmer haben zum Nachweis der Eignung – soweit nicht anders benannt auf Anforderung - die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise
    • vorzulegen.
  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. A) Erklärung zur Registereintragung

    • Sollte das
    • Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
    • Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
    • Handelskammer.
    • B) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken

    • A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
    • abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
    • betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
    • gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen
    • sind Landschaftsbauarbeiten. B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein
    • Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
    • noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
    • das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
    • wurde. C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
    • Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
    • unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. D) Haftpflichtversicherung: Sowohl präqualifizierte
    • Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis einer
    • Haftpflichtversicherung mit angemesser Deckungssumme je Versicherungsfall
    • vorlegen. E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-
    • präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: -
    • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
    • F) Soweit ein Insolvenzplan
    • rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den
    • Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. A) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen. B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen

    • - Erklärung über die Zahl
    • der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
    • Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken

    • A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren
    • vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind
    • Landschaftsbauarbeiten für Außenanlagen.
    • Mindestanforderung:
    • Vorzulegen ist mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Kalenderjahren für Landschaftsbauarbeiten, die zudem jeweils (kumulativ) folgende zwei Anforderungen erfüllt:
    • (1) Nachweis der tatsächlichen Ausführung durch das Unternehmen von Landschaftsbauarbeiten mit Baukosten größer EUR 150.000,- netto. Die Leistungen von Nachunternehmern können (nur) angerechnet werden, wenn für den ausgeschriebenen Auftrag eine Eignungsleihe mit Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
    • (2) Die Referenz umfasst das Bauen auf Tiefgarage / unterbauten Flächen.
    • Falls das Angebot in die
    • engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung
    • 3 Referenznachweise zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: - Ansprechpartner, - Art
    • der ausgeführten Leistung, - Auftragssumme, - Ausführungszeitraum, - stichwortartige
    • Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
    • einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
    • Arbeitnehmer, - stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
    • gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), - Kurzbeschreibung der
    • Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, - Angabe zur Art
    • der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), - Angabe zur vertraglichen Bindung
    • (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit
    • eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, - Bestätigung des Auftraggebers über die
    • vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
    • Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an
    • Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von
    • Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die
    • Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt
    • 127). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die
    • Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtwertungspreis gem. LV

    • Gesamtwertungspreis. Gewertet wird der angebotene fiktive Preis gem. LV einschließlich Bedarfspositionen.
    • Die Bezuschlagung der Bedarfspositionen erfolgt jedoch nicht mit
    • Zuschlag, sondern gem. Entscheidung des AG ggf. zu einem späteren Zeitpunkt.

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