Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule

Zuschlag erteilt am 24. Juli 2026

  • Kottermair Rebholz Architekten und Stadtplaner PartG mbB (1. Mitglied der Bietergemeinschaft), Murnau am Staffelsee
Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle

Zeitplan

Vertragsbeginn
30.06.26
Veröffentlichung
24.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
510.000 €
Erfüllungsort
Peiting, Deutschland
E-Mail
info@herzogsaegmuehle.de
Telefon
+49 8861 219-0
Website
https://www.herzogsaegmuehle.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

    • Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau
    • - die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphasen 1-4 im Sinne der HOAI
    • - Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)
    • Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters
    • - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt
    • - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts
    • - Name des Unternehmens, welches die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat
    • - Gegenstand der Leistungen waren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau
    • o die Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 4 im Sinne der HOAI
    • - Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)
    • Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] o von mindestens 200.000,- EUR (netto). - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts. (ii) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts >= 510.000 EUR (netto) 4 Punkte = 200.000 EUR (netto) 0 Punkte < 200.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 510.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 355.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,00 Punkte. 2. Art der Nutzung Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird: 1 Punkt
    • kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.) und die Art der Nutzung (2.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Siehe Weiterführung in "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams".
  • Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams: Fortführung des Zuschlagskriteriums: "Persönliche Erfahrung des Projektteams": Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 100,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

  • Ausführungskonzept

    • Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %): Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen. (Unterkriterium 2.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert
    • mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %): Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird
    • (Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert
    • mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Berücksichtigung der Urheberrechte (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau eine möglichst geringfügige Beeinträchtigung der architektonischen Gestaltung des Bestands erfolgt
    • dafür können Handskizzen eingereicht werden, die nicht das Niveau einer Grundleistung erreichen sollen
    • es wird darauf hingewiesenweisen, dass die Ausarbeitungen nicht vergütet werden
    • (Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert
    • mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die Zielvorgaben an eine nachhaltige Sanierung und ein nachhaltiges Bauen des Hauptgebäudes im Sinne der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) erreicht werden. (Unterkriterium 2.4: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert
    • mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.4 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter Möglichkeiten von Kosteneinsparungen darzustellen
    • (Unterkriterium 2.5: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.5 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert
    • mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.5 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Das Ausführungskonzept darf - für die Unterkriterien 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams", 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" und 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung der Ausführungskonzepte unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und die Handskizzen bleiben bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl der eingereichten Ausführungskonzepte unberücksichtigt. - für die Unterkriterien 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele", und 2.5 "Kostenkontrolle" einen Umfang von maximal vier (4) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 5 bleiben bei der Bewertung der Ausführungskonzepte unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl der eingereichten Ausführungskonzepte unberücksichtigt. - für alle Unterkriterien 2.1 bis 2.5 in seinen Ausführungen die Schriftgröße 8 nicht unterschreiten. Ausführungen je Unterkriterium, welche die Schriftgröße 8 unterschreiten, werden bei der Bewertung der Ausführungskonzepte nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung in "Fortführung Ausführungskonzept".
  • Fortführung Ausführungskonzept: Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.). Mit der Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 200,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.4 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.5) erzielen. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

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