Frist abgelaufen

Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel ES06)

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.12.2024
Angebotsfrist
17.01.2025
Im Linienbündel ES06 treten zwei Fahrplanzustände auf. Der erste Fahrplanzustand beschreibt den Zeitraum von der Inbetriebnahme des Linienbündels ES06 bis zur Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Im Zuge der Stuttgart 21 Inbetriebnahme soll die S-Bahnlinie S1 Montag-Freitag im 15min-Takt bis Wendlingen fahren. Ab diesem Zeitpunkt ist das Neukonzept (Fahrplanzustand 2) zu erbringen. Der Fahrplanzustand 2 beschreibt die Linien ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026) bis zum Ende des Vergabezeitraums. Der genaue Umsetzungszeitpunkt ist abhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und der damit verbundenen Takterweiterung auf der Linie S1. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien: Linie 151 Wendlingen(N) ZOB - Köngen - Wendlingen (N); Linie 152 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - Wendlingen (N) (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 153 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - ZOB (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 154 Wendlingen (N) ZOB - Weinhalde - ZOB; Linie 155 Wendlingen (N) ZOB - Unterboihingen - ZOB; Linie 155A Wendlingen (N) Schulzentrum - Sporthalle im Speck - Schulzentrum; Linie 184 Nürtingen - Zizishausen- Unterensingen- Wendlingen; Linie 196 Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen; N15 Wendlingen (N) - Köngen - Unterensingen - Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen (N); On-Demand- Verkehr "Wendlingen und Oberboihingen". In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste bis zur Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) nach derzeitigem Planungsstand auf rund 418.969 Fahrplankilometer pro Jahr. Im Zeitraum von der Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 491.396 Fahrplankilometer pro Jahr. Es ist zu beachten, dass die Fahrpläne im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) angepasst werden. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.12.24
Abgabefrist
17.01.25
Öffnung
17.01.25
Vertragsbeginn
01.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Esslingen a. N., Deutschland
E-Mail
oepnv@lra-es.de
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Telefon
+49 71139020
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Website
https://www.landkreis-esslingen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

  • Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.

  • Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe

    • Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV
    • Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    • Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche
    • falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.

Zuschlagskriterien

  • Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%.

  • Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

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