Veröffentlichung 30.04.26 | Teilnahmefrist 29.05.26 | Vertragsbeginn 25.08.26 |
Eignungskriterien
Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Fortführung Unternehmensbezogenes Referenzprojekt
Zuschlagskriterien
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams: Fortführung des Zuschlagskriteriums: "Persönliche Erfahrung des Projektteams": (ii) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts >= 528.393 EUR (netto): 2 Punkte = 350.000 EUR (netto): 0 Punkte < 350.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 350.000 EUR (netto) und 528.393 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 439.196,50 EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. 2. Art der Nutzung Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 3 Punkte kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte 3. Angabe über den laufenden Betrieb Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 2 Punkte keine Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.), die Art der Nutzung (2.) und die Angabe über den laufenden Betrieb (3.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 14,00 (7,00 + 7,00) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließ-lich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Aus-schluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Für den Fall, dass mit dem Angebot mehr als ein (1) geeignetes personenbezogenes Referenzprojekt für den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter eingereicht wird, wird jeweils das gemäß der Anlage 603 chronologisch erste geeignete personenbezogene Referenzprojekt gewertet. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 12,50. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 175,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
2. Ausführungskonzept
Fortführung Ausführungskonzept: Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 200,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 50,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 40,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3 addiert mit maximal 60,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.4) erzielen. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. Die Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums "Ausführungskonzept" erfolgt mit 0 bis 5 Bewertungspunkte nach der nachfolgenden Bewertungsmethode, wobei 5 Bewertungspunkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Die Punkteverteilung erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Inhalte der verschiedenen Angebote jeweils wie folgt: 5 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten zu demselben jeweiligen Kriterium eine sehr gute Leistung erwarten. 4 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten. 3 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. 2 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten. 1 Bewertungspunkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten.
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