Veröffentlichung 30.06.25 | Fragenfrist 23.07.25 | Abgabefrist 28.07.25 | Öffnung 28.07.25 |
Eignungskriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz oder die Bilanzsumme sowie über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Unternehmen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre.
Erklärung über den Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung Russlandembargo)
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. [Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen. ] [Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihen ist dieser Nachweis gleichermaßen für die Unterauftragnehmer/Eignungsleihenden vorzulegen]
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis des Angebotes: Die Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage des im Angebot vom Bieter ausgewiesenen Gesamtpreises (Summe der Einzelpreise der Grundleistung und der optionalen Leistungen) für die Durchführung des Vorhabens (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
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