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Lieferung 2 Stück Kleingeräteträger SM Waren

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
14.07.2026
- Kleingeräteträger - Allrad und mit Kippzylinder - Motorleistung von mind. 110 KW - Geräteantrieb über Kommunalhydraulik inkl. Anschlüsse vorne und hinten - Aufnahme und Betrieb eines Frontmähgerätes ggf. Gegenballastierung, evtl. Frontkehrmaschine und Leitpfostenwaschgerät - Der Heckaufbau des Aufsatzstreugerätes soll vorzugsweise auf der Pritsche (evtl. aber auch auf den Kugelpunkten) erfolgen - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, in der Winterperiode ein > 1,2 m² FS30 Aufsatzstreugerät voll beladen und ein Frontschneepflug (ca. 0,3 t / Frontanbau) aufzunehmen und in der Sommerperiode Mähgeräte mit ca. 500kg - Achsverstärkung / Fahrzeug Auflastung sind, wenn notwendig, einzukalkulieren - Achslastberechnungen sind dem Angebot beizufügen Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des - Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen. - Wegeimpuls ist im Fahrerhaus als Kabel mit mindestens 8 Impulsen je
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Fragenfrist
08.07.26
Abgabefrist
14.07.26
Öffnung
14.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Neustrelitz, Deutschland
E-Mail
vergabe-sba-nz@sbv.mv-regierung.de
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Telefon
0385 588-83010
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Website
https://www.strassen-mv.de/de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

    • Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers..
    • Fachkräfte § 46 (3) Nr. 2 VgV
    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
    • Ausstattung § 46 (3) Nr. 9 VgV
    • Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
    • Unterauftragnehmer § 46 (3) Nr 10 VgV
    • Angabe, welche Teile des Auftrags der AN als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

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Vertragsbedingungen203 KB12 Seiten
Vertragsentwurf89 KB24 Seiten
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