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Lieferung Büromöbel f. Thür. FÄ und TLF

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
27.07.2026
Für den Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium (TFM), im Folgenden Auftraggeber genannt, sind Büromöbel zu beschaffen.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Fragenfrist
27.07.26
Abgabefrist
27.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1) Es sind Angaben zum Handelsregister bzw. Berufsregister zumachen.
    • 2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
    • 3) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
    • a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
    • b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
    • c) Das Unternehmen macht Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
    • 4) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
    • a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
    • 5) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen
    • 6) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
    • 7) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

Zuschlagskriterien

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB8 Seiten
Eigenerklärung203 KB16 Seiten
Eignungskriterien89 KB32 Seiten
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