Veröffentlichung 11.06.26 |
Zuschlagskriterien
Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Als wirtschaftlichstes Angebot erweist sich dasjenige Angebot, welches den niedrigsten Preis ausweist.
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