Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 28.07.26 | Abgabefrist 04.08.26 |
Eignungskriterien
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und das keine Ausschlussgründe gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, GWB, Arbeitnehmerentsendungsgesetz und Mindestlohngesetz vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt. Abgabe der Eigenerklärung Russlandssanktionen gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium nach §58 VgV ist 100% der Preis. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Rangfolge Abstand Preisunterschied zum günstigsten Bieter: Formel: (1-(Preis Bieter/Preis günstigster Bieter - 1)) x 12 falls Ergebnis negativ ist, dann 0 Punkte.
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