Veröffentlichung 14.08.26 | Abgabefrist 15.09.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen oder Alternativen wie EEE oder eine Präqualifizierung (PQ). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 50.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Eigenerklärung zur Eignung nachzufordern. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen
Zuschlagskriterien
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