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Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gefell

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
15.09.2026
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gefell

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Abgabefrist
15.09.26
Vertragsbeginn
26.04.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Gefell, Deutschland
E-Mail
info@stadt-gefell.de
Telefon
036649-88033
Website
http://www.stadt-gefell.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  •  Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden

    • - DIN EN 1846 in allen Teilen
    • - DIN 14502-2 + -3
    • - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    • - Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-Normen
    • - alle für Feuerwehrfahrzeuge geltenden deutschen Maschinenbaurichtlinien
    • - DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr)
    • - DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge)
    • - DIN EN ISO 9001
    • - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik
    • Soweit nicht anders angegeben gilt der jeweils aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Auslieferung.
    •  Bis zum 01.12.2026 sind folgende Unterlagen an den Auftraggeber (AG) zu übersenden:
    • - Auftragsbestätigung
    • - Schriftliche Bestätigung des Termins zur feuerwehrtechnischen Abnahme
    •  Alle Schilder, Beschriftungen und die Fahrzeugdokumentation sind in der Sprache Deutsch auszuführen. Das Fahrgestell muss in Absprache mit dem Auftragnehmer für den feuerwehrtechnischen Aufbau konfiguriert werden. Alle Schnittstellen und Parameter müssen in Eigenverantwortung zwischen den Vertragsparteien geregelt werden. Der Auftraggeber trägt dafür keine Verantwortung, kann jedoch beratend unterstützen.
    •  Der Auftragnehmer (AN) des Aufbaus muss sich als Generalunternehmer (GU) eigenverantwortlich mit den Lieferanten des Fahrgestells, sonstigen Lieferanten und dem AG abstimmen.
    •  Der AG liefert zum vereinbarten Zeitpunkt die gesamte Beladung, sowie alle beigestellten
    • Einbausätze/Geräte an den Auftragnehmer.
    •  Garantieansprüche dürfen durch verlängerte Montagezeiten bei der Aufbaufirma nicht verfallen bzw. verjähren.
    •  Für die technische Abnahme des Fahrgestells ist der GU alleinverantwortlich. Der Fahrgestelleingang und die technische Abnahme des Fahrgestells sind der Stadt Gefell vom Aufbauhersteller schriftlich mitzuteilen.
    •  Optional geforderte Leistungen können einzeln und in Abhängigkeit der Gewichtsreserven sowie finanziellen Mittel bestellt werden.
    •  Vertragsstrafe: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
    • Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendeten Woche 0,5 v.H. der Auftragssumme, maximal jedoch 5 v.H. der Auftragssumme.

Zuschlagskriterien

  • 40 %: Preis: Es können maximal 215 Punkte erreicht werden. Das Günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Anschließend werden die Punkte anhand des Preises linear verteilt. Der Maximalpreis beträgt günstigstes Angebot mal zwei. Angebote hierüber hinaus werden mit 0 Punkten bewertet.

  • 40 %: Erreichte Punktzahl aus Bewertungskriterien (siehe Vergabunterlagen): Es können maximal 215 Punkte erreicht werden

  • 20 %

    • Lieferzeit: Jeder Tag vor dem spätesten Liefertermin wird mit einem Punkt bewertet.
    • Es können maximal 215 Punkte erreicht werden

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