Veröffentlichung 17.12.25 | Fragenfrist 07.01.26 | Teilnahmefrist 15.01.26 |
Eignungskriterien
Fehlende Zuverlässigkeit, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.A
Betriebshaftpflichtversicherung, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Eigenerklärungen unter 3.B, Ausschlusskriterium: Die Bieter erklären: - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 3 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
Mindestens drei Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von jeweils mindestens 50 zertifizierten automatischen Fahrgastzählsystemen in Bussen bzw. Schienenfahrzeugen mit Inbetriebnahme im Zeitraum 2021 bis Oktober 2025 (siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.C im Eignungsformular.) Angaben zur Referenz: Die Referenzen werden nach Prüfung der Ausschlusskriterien nach den Bewertungskriterien aus der Anlage 03. Bewertungsmatrix gewertet.
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn. Die Bieter erklären: Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023: 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten - den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden."
Die Bieter erklären ferner: Wir erklären ferner als Unternehmen, - dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, - dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben, - dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird, - dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - dass die bei uns beschäftigten Mitarbeiter/-innen nicht unterhalb der Mindestentgelt-regelungen des Mindestlohngesetzes entlohnt werden. - dass kein rechtskräftig festgestellter Verstoß gem. § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis: Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Automatischen Fahrgastzählsystems in rund 180 Bussen (Hardware/Software/Sonstiges) Der niedrigste Gesamtpreis erhält 50 Punkte. Ein Gesamtpreis, der doppelt so hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der unter Ziffer 4.2.1 genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 50 Punkte erreichbar.
Reaktionszeit bei Störungen: Gewertet wird die Reaktionszeit bei Störungsfällen von Hard- und Software. Folgende Bepunktung wird vorgegeben: 1. < 24 Stunden: 10 Punkte 2. > 24 Stunden und < 48 Stunden: 5 Punkte 3. > 48 Stunden: 0 Punkte
Vorlage Konzept Datenmanagement via Bordrechner: Gewertet wird die Vorlage eines realisierbaren Konzepts zur Umsetzung der Vorgaben Ziffer 3.2 Absatz 6 und 7 der Leistungsbeschreibung inkl. Zeitplan auf max. 8 Seiten: Ziffer 3.2 Absatz 6 und 7 der Leistungsbeschreibung lauten: (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen, die sich aus vorstehendem Absatz 4 an das "Bordrechnerprojekt" ergeben, zu definieren und ggf. entsprechende Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Bordrechner mit dem Ziel eines funktionsfähigen technischen Aufbaus und einer den Anforderungen gemäß Abschnitt "Anforderungen an das System" entsprechenden Datenlieferung. (7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verfügbarkeit sämtlicher Komponenten, Ersatzteile und Dienstleistungen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu garantieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit der Abnahme, den AG rechtzeitig von einer Produktabkündigung durch den Hersteller zu informieren, so dass der AG in der Lage ist, notwendige Ersatzteile im Rahmen einer "Last-Order" zu den Preisen gemäß Ersatz- und Verschleißteilangebot zu bestellen. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer von der Einstellung der Produktion Kenntnis erlangt hat. Max.: 10 Punkte Fehlendes oder nicht realisierbares Konzept: 0 Punkte
Vorlage Verbindliche Zusicherung Mate-rial- und Personalverfügbarkeit ab Zuschlag: Gewertet wird die Zusicherung, dass ab Zuschlag alle erforderlichen Komponenten, Materialien und Personale zum unmittelbaren Arbeitsbeginn verfügbar sind. Zusicherung ab Zuschlag 10 Punkte, Zusicherung ab 01.03.2026 5 Punkte, keine Zusicherung 0 Punkte
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