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Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in Bussen

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend MOIN GmbH) ist ein neu gegründetes kommunales Verkehrsunternehmen in 100%iger Trägerschaft des Landkreises Lüneburg. Mit Erhalt der Direktvergabe und der anstehenden Betriebsaufnahme am 1. Januar 2026 übernimmt die MOIN die zentrale Verantwortung für Planung, Organisation und Steuerung des gesamten Stadt- und Regionalbusverkehrs im Land-kreis. Aktuell werden in der stark ländlich geprägten Region 75 Linien mit rund 180 Bussen bedient. Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Fahrzeuge im Jahr 2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit - eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten; - die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können; - einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten. Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt in Echtzeit als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten zeitnah im System zur Verfügung stehen. Neben den 180 Fahrzeugen, die im Rahmen dieser Ausschreibung mit Sensoren für ein automatisches Fahrgastzählsystem ausgestattet werden sollen, sind bei der MOIN GmbH bereits Fahrzeuge mit Sensoren des Typs IRMA der Firma IRIS im Einsatz. Um einen einheitlichen Betrieb sowie die Weiterverwendung der vorhandenen Sensorik zu gewährleisten, muss das zu beschaffende System mit den bereits installierten Sensoren kompatibel sein. In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro und E-Citaro K der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Dies betrifft 28 von den 180 Fahrzeugen. Die übrigen 152 Fahrzeuge setzen sich aus verschiedenen Herstellern und Typen zusammen. In allen Fahrzeugen wurde eine Verkabelung von IVU eingebaut. Ein Verkabelungsplan wird den Unterlagen beigefügt. Schon verbaute Hardware in den Bussen kann, wenn die Bieter die komplette Funktionalität garantieren, mit genutzt werden. Für die Ankopplung an die vorhandene Software muss ein zusätzlicher Switch mit eingeplant und eingebaut werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Zeitplan

Veröffentlichung
13.08.26
Abgabefrist
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Lüneburg, Deutschland
E-Mail
merle.riecke@moin-lg.de
Telefon
+49 41312277120
Website
https://www.moin-lg.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

  • Ausschlusskriterium: Bitte reichen Sie als Mindestanforderung drei Referenzprojekte über die Lieferung, Implementierung und/oder Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ein. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.07.2021) erfolgreich abgeschlossen oder sich in einem fortgeschrittenen Betriebszustand befinden und hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Mindestumfang (mindestens 50 Fahrzeuge), - Gesamtauftragswert von min. 1,5 Millionen Euro - Integration mit VDV 300/301, VDV 457/435, - Nachweis erzielter Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage Bitte füllen Sie zudem den Referenzbogen für alle drei Referenzen aus und reichen Sie den Nachweis der erzielten Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage bei. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

  • Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro, ab 01.01.2027: 14,60 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

  • Eigenerklärung (Ausschlusskriterium): - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 5 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

Zuschlagskriterien

  • Zählgenauigkeit: Gewertet wird die angegebene Zählgenauigkeit mit einer Nachkommastelle des Gesamtsystems. Die höchste Zählgenauigkeit bekommt die Maximalpunktzahl von 10 und die geringste Zählgenauigkeit bekommt die Punktzahl 1. Die Punktzahlen für die übrigen Genauigkeiten werden linear über die in Ziffer dargestellten Gleichung ermittelt. Wenn keine oder eine ungenaue Zählgenauigkeit angegeben wird, werden 0 Wertungspunkte vergeben.

  • Geschwindigkeit der Umsetzung: Gewertet wird die angegebene Anzahl an Bussen, die pro Woche verkabelt werden, kann. Die Angabe mit den meisten Bussen, die pro Woche verkabelt werden, können bekommt die Maximalpunktzahl von 10 und die geringste Angabe zu der Anzahl an Bussen bekommt die Punktzahl 1. Die Punktzahlen für die übrigen Anzahl an Bussen wird linear über die in Ziffer 4.2.3. dargestellten Gleichung ermittelt.

  • Vorlage eines realisierbaren Konzept anhand der Leistungsbeschreibung: Gewertet wird die Vorlage eines realisierbaren Konzepts zur Umsetzung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung besonders die Punkte unter Ziffer 3.2 inkl. Zeitplan in min. Schriftgröße 11, einheitlicher Schrift und max. 15 Seiten. In dem Konzept sollen folgende Punkte beschrieben werden: - Skizze/Diagramm über den Aufbau des AFZS im Bus mit allen Kompo-nenten (Router, Switch, Zentraleinheit, ...) (4 Punkte) - Erläuterungen zu den allgemeinen und technischen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, Punkt 3.2.1 Absatz 1 und 2 (20 Punkte) - Vorstellung eines Kommunikationskonzeptes für die Projektlaufzeit (Ansprechpartner, Einführung von Meetings, ...) (2 Punkte) - Vorstellung der Auswerte- und Statistiksoftware mit Beispielbildern (6 Punkte) - kurze Erläuterung zum eingereichten Preisblatt (2 Punkte) - Zeitplan inkl. der Anzahl der Busse, die pro Woche verkabelt werden können (6 Punkte) Die genaue Bewertung der einzelnen Punkte finden Sie unter Ziffer 4.2.1 der Anlage "0. Vergabeunterlagen".

  • Reaktionszeit bei Störungen: Gewertet wird die Reaktionszeit bei Störungsfällen von Hard- und Software (Anlage 7). Folgende Bepunktung wird vorgegeben: 1. < 24 Stunden: 5 Punkte 2. > 24 Stunden und < 48 Stunden: 2,5 Punkte 3. > 48 Stunden: 0 Punkte

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