Veröffentlichung 08.01.26 | Abgabefrist 06.02.26 |
Eignungskriterien
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022), (2) Mindestanforderung: Der Auftragnehmer muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist mindestens einen durchschnittlichen Umsatz in Höhe von EUR 800.000 erzielt haben. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
(1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeit-punkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. (2) Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00 Sofern ein Bieter über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
(1) Geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit einer aussagekräftigen Beschreibung der erbrachten Leistungen und des Leistungszeitraums. Die Referenzen sind geeignet, wenn sie mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierfür genügt es, wenn die Referenzen einen im technischen oder organisatorischen Bereich ähnlich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen. (2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens drei Referenzen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über vergleichbare Leistungen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn sie die Lieferung von Produkten der Notfallmedizin oder anderer von Art und Größe vergleichbarer Produkte aus dem medizinischen Bereich betreffen. Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen werden. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bieters und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2024. 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist ersichtlich ist. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
(1) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Zuschlagskriterien
Erfüllung von Bewertungskriterien: Erfüllung von Bewertungskriterien (B-Kriterien) des 3.1_Leistungskatalogs.
Konzept zum Qualitätsmanagement: Konzept zum Qualitätsmanagement.
Bemusterung: Bewertung der Bemusterung nach Maßgabe des 3.1_Leistungskatalogs, Tabellenblatt 2 "Qualitative Zuschlagskriterien"
Gesamtpreis (netto): Fiktiver Gesamtangebotspreis (netto).
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