Fragenfrist 25.08.25 | Veröffentlichung 12.08.26 | Abgabefrist 31.08.26 | Öffnung 31.08.26 | Vertragsbeginn 31.10.26 |
Eignungskriterien
Die Mindestanzahl der fest angestellten ausgebildeten Fachkräfte für Veranstaltungstechnik beträgt fünf, hiervon muss mindestens einer die Qualifikation Meister oder Techniker erreicht haben.
Für die Auftragserfüllung ist eine Mindestbelegschaft von 15 fest angestellten Personen erforderlich. (insgesamt sind Arbeitsverträge über insg. 570 Wochenstunden nachzuweisen)
Es ist ein durchschnittlicher jährlicher Jahresumsatz in doppelter Höhe des Auftragswertes (1.100.000 €)) aus den letzten 3 verfügbaren Jahresabschlüssen nachzuweisen. Diese dürfen nicht älter als der Jahresabschluss des Jahres 2022 sein. Als Nachweis sind die geprüften testierten Kurzbilanzen aus den entsprechenden Jahren beizufügen.
Es sind mindestens 4 Referenzobjekte bei denen ganze Schulaulen oder Theater mit jeweils einem Mindestauftragsvolumen von 150.000 € netto ausgestattet wurden. Hierzu sind Ansprechpartner mit entsprechenden Kontaktdaten zu nennen.
Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden nachzuweisen.
Zuschlagskriterien
Preis
Qualität
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