Veröffentlichung 05.09.24 | Fragenfrist 30.09.24 | Abgabefrist 07.10.24 | Öffnung 07.10.24 | Vertragsbeginn 07.10.24 |
Eignungskriterien
1.) Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen (Wirt124 EU). 2.) Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben, bezogen auf welche Teile der Leistung. 3.) Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen. 4.) Nachweis über einen aktuellen Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder einer anderen geeigneten Präqualifizierungsstelle oder folgende Nachweise, die nicht älter als 1 Jahr sind
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise zu belegen
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
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