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Lieferung von 5 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb Service und Instandhaltung der gelieferten Fahrzeuge für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Endabnahme mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
Die ESTW beabsichtigen die Vergabe zur Lieferung von Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb sowie die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dieser Fahrzeuge über den gesamten Vertragszeitraum. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt 5 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb sowie die Durchführung von Service- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Endabnahme, mit der Option zur Verlängerung um weitere 3 Jahre. Dies umfasst folgende Leistungen: • Lieferung von 5 straßenzugelassenen, technisch ausgereiften und normgerechten Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb, • Sicherstellung der vollständigen Betriebs- und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge im täglichen Linienbetrieb, • Durchführung von Wartungs-, Service- und Instandhaltungsleistungen zur Gewährleistung der technischen Verfügbarkeit und Betriebssicherheit, • Durchführung von Inspektionen, regelmäßigen Prüfungen sowie vorbeugender Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben und gesetzlichen Anforderungen, • Fehlerdiagnose, Störungsbeseitigung sowie Durchführung notwendiger Reparaturen einschließlich Ersatzteilversorgung, • Bereitstellung eines geeigneten Werkstatt- und Servicekonzeptes inkl. Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsgarantien, • Dokumentation aller Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in geeigneter Form (digital und/oder analog), • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Ersatzteilverfügbarkeit über den gesamten Vertragszeitraum, • Schulung des Personals der ESTW im Umgang mit den Fahrzeugen sowie in grundlegenden Bedien- und Wartungstätigkeiten, • Bereitstellung technischer Dokumentationen sowie gegebenenfalls eines digitalen Zugangs zu fahrzeugbezogenen Daten und Serviceinformationen, • Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Aspekte hinsichtlich Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Lebenszyklus der Fahrzeuge und Komponenten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Teilnahmefrist
31.07.26
Vertragsbeginn
01.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erlangen, Deutschland
E-Mail
rebecca.bock@estw.de
Freischalten
Telefon
091318234225
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eintragung in das Handelsregister (Mindestkriterium)
    • Der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt/bestätigen die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen
    • Berufsregister und nennt/nennen die Registernummer im Teilnahmeantrag. Als Nachweis ist das Formblatt A.2.1 des Teilnahmeantrages
    • auszufüllen.
    • Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über
    • die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister
    • nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes
    • andernfalls ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des
    • Unternehmens des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen
    • Haftpflichtversicherung (Mindestkriterium)
    • Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. 5.000.000 EUR Deckungssumme p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
    • Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen und dem Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen.
    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Haftpflichtversicherung ist das Formblatt 2.2.2 des Teilnahmeantrags als Eigenerklärung auszufüllen.
  • Referenzen (Mindestkriterium) Fertigung, Lieferung und Instandhaltung von batterieelektrischen Solobussen zum Einsatz im städtischen ÖPNV in der Europäischen Union oder der EFTA Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bewerber mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen als Eigenerklärung für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Es sind nur Referenzen mit dem Datum der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren vorzulegen (Stich-tag ist der Termin der Bekanntmachung). Das hiermit anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht

    • • bei Referenznachweisen über die Lieferleistungen dem Abnahmedatum für die gelieferten Fahrzeuge durch den Leistungsempfänger
    • • Bei Referenznachweisen über Instandhaltungsleistungen der Beginn der Leistungsausführung. In diesem Fall dürfen die Referenzen für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge abgegeben werden.
    • Es sind Referenzen zu erreichen und zu erbringen über:
    • (a) mindestens zwei Referenzen mit 5 gelieferten und endabgenommenen batteriebetriebenen Solobusse an einen Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 konstruiert als Solofahrzeuge in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 11,5 und 12,50 m und der Gesamtkapazität von mindestens 70 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
    • (b) mindestens zwei Referenzen über erbrachte Instandhaltungsleistungen von mindestens 5 batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen in einer eigenen Vertragswerkstatt für einen in der Europäischen Union oder der EFTA ansässigen Auftraggeber. Die Instandhaltungsleistungen müssen mindestens die Instandhal-tung von Hochvolt-Komponenten (Elektrobus-spezifisch) beinhalten. Die Referenzen dürfen in diesem Fall für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge ab-gegeben werden. Bei laufenden Aufträgen müssen Instandhaltungsleistungen für mindestens 12 Monate nachgewiesen werden (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung).
    • Die geforderten Mindestmengen sind je Referenz zu erreichen und erbringen.
  • Optionale Referenzen (gewertet) Darüber hinaus gibt der Bewerber seine Referenzen als Eigenerklärung zu den nachfolgend aufgeführten optionalen Referenzen an. Für die vorgelegten, gültigen Referenzen erhält der Bewerber die angegebene Punktzahl. Zur Erreichung der jeweiligen Punktzahl ist jeweils eine Referenz ausreichend. Ein Mehr an Referenzen führt nicht zur Vervielfachung der jeweiligen Punktzahl. Es werden nur die Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben, die sich unter den 5 Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit werden ausnahmsweise mehr als 5 Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben. Der Bewerber benennt je Referenz alle im jeweiligen Referenzblatt (im Dokument 1020_ESTW_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise) aufgeführten Punkte. Es sind nur Referenzen mit dem Datum der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren vorzulegen (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Das hiermit anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht

    • • bei Referenznachweisen über die Lieferleistungen dem Abnahmedatum für die gelieferten Fahrzeuge durch den Leistungsempfänger
    • • Bei Referenznachweisen über Instandhaltungsleistungen der Beginn der Leistungsausführung. In diesem Fall dürfen die Referenzen für abgeschlossene oder laufende Instandhaltungsaufträge abgegeben werden.
    • (c) optional weitere gelieferte und endabgenommene batteriebetriebene Solobus-se an Kunden innerhalb der Europäischen Union oder EFTA erforderlich. Je Referenz müssen mindestens 5 Elektrobusse an einen Kunden geliefert werden. Die Referenzfahrzeuge müssen über folgende Eigenschaften verfügen: batteriebetriebene Stadtbusse der Fahrzeugklasse M3 konstruiert als Solofahrzeuge in vollniederfluriger oder Low-Entry Bauweise, mit Fahrzeuglänge zwischen 11,5 und 12,5 m und der Gesamtkapazität von min. 70 Fahrgästen sowie ausschließlich mit Steckerladung.
    • Wertung:
    • Die erreichte Punktezahl für die optionalen Referenzen setzt sich als Summe aller erreichten Punkte gemäß folgendem Schema zusammen:
    • • Keine weiteren gültigen Referenzen vorgelegt = 0 Punkte
    • • Jede weitere vorgelegte gültige Referenz zu Punkt c) (je Referenz mit mindestens 5 batterieelektrisch betriebenen Sololinienbussen) = 1 Punkt
    • Es können maximal 6 Punkte für optionale Referenzen vergeben werden.[
    • Qualitätssicherungssystem und Umweltmanagement (Mindestkriterium)
    • Der Bewerber verfügt über ein wirksames Qualitätssicherungssystem sowie über ein Umweltmanagement. Der Bewerber kann die wirksame Gewährleistung der Qualität und die Umweltmanagementmaßnahmen durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über die Einhaltung von Qualitätssicherungsnormen nach ISO 9001 und Umweltmanagement-normen nach ISO14001 nachweisen. Hierüber ist eine Eigenerklärung abzugeben. Die Anforderung der Bescheinigung wird vorbehalten. Als alternativen Nachweis der Gewährleistung der Qualität in der Ausführung der Leistungen und der Umweltmanagementmaß-nahmen kann der Bewerber die etablierten Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität und die Umweltmanagementmaßnahmen einschlägig beschreiben. Durch die Beschreibung muss belegt werden, dass die etablierten Maßnahmen insgesamt mit den inhaltlichen Anforderungen nach ISO 9001 und ISO14001 gleichwertig sind.
    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Qualität und Nachhaltigkeit ist das Formblatt 2.3.2 des Teilnahmeantrags auszufüllen.

Zuschlagskriterien

    • Preis
    • Für die Wertung der Angebote wird der Angebotspreis herangezogen. Der Angebotspreis wird entsprechend dem Leistungsverzeichnis (4040 Leistungsverzeichnis) aus Investitions- und Instandhaltungskosten ermittelt. Bei der Wertung werden Basispositionen und Optionen gleichermaßen berücksichtigt.
    • Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 450 Wertungspunkte).
    • Mit zunehmendem Angebotspreis nehmen die Wertungspunkte proportional ab. Ein Angebot, das 4.500.000,- EUR über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhält 0 (null) Wertungspunkte in diesem Kriterium. Dazwischen und darüber hin-aus verteilen sich die Wertungspunkte linear.
    • Wertungspunkte = 450 x ( 1 – („Angebotspreis“ – „niedrigster Angebotspreis“) / 4.500.000,- EUR )
    • Bei diesem Wertungskriterium können maximal 450 Wertungspunkte erreicht werden.
  • Erfüllungsgrad Lastenheft Bei diesem Wertungskriterium können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich wie folgt

    • Jede Anforderung im Lastenheft stellt ein Unterkriterium dar. Die Unterkriterien gliedern sich dabei in
    • (i) Leistungskriterien, deren Erfüllung nicht zwingend ist also im Falle der nicht voll-ständigen oder teilweisen Erfüllung nicht zu einem Angebotsausschluss führt – und deren Erfüllungsgrad mit Kriterienpunkten bewertet wird („Soll-Kriterien“), sowie in
    • (ii) Leistungskriterien, die eine Mindestanforderung darstellen und deren Erfüllung daher zwingend ist und damit zu einem Angebotsausschluss im Falle der nicht vollständigen Erfüllung führt („Muss-Kriterien“).
    • Bewertung der Soll-Kriterien:
    • Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne Unterkriterium erreichen kann (sog. Kriterienpunkte), sind im Lastenheft in der Spalte „Gewichtung“ angegeben.
    • Der Bieter ist aufgefordert, in der Kriterienliste in der Spalte „Selbsteinschätzung des Bieters“ je Unterkriterium anzugeben, inwieweit er die beschriebenen Anforderungen er-füllt. Hierbei macht der Bieter jeweils eine der folgenden Angaben:
    •  Werden die beschriebenen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt, trägt der Bieter ein „A“ ein. Ein „A“ ist nur einzutragen, sofern der Bieter die Funktion im angebotenen Produkt zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bereits vollständig implementiert hat und im Realbetrieb einsetzt.
    •  Werden die beschriebenen Anforderungen weitestgehend erfüllt, trägt der Bieter ein „B“ ein. „Weitestgehend erfüllt“ bedeutet, dass das Angebot nur eine unerhebliche Abweichung zu den beschriebenen Anforderungen aufweist. Der Bieter erläutert in der Spalte „Erklärung Bieter (Abweichungen >B<, >C<)“, welcher Art die Abweichung/en ist/sind.
    •  Werden die beschriebenen Anforderungen teilweise erfüllt, trägt der Bieter ein „C“ ein. Die beschriebenen Anforderungen gelten dann als „teilweise erfüllt“, wenn das Angebot eine erhebliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen von der geforderten Leistung/Funktion aufweist. Der Bieter erläutert in der Spalte „Erklärung Bieter (Abweichungen >B<, >C<)“, welcher Art die Abweichung/en ist/sind.
    •  Werden die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, trägt der Bieter ein „D“ ein.
    • Diese Angaben des Bieters werden als „Selbsteinschätzung“ bezeichnet. Im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung überprüft die Vergabestelle die Angaben und Erläuterungen des Bieters und wird diese Selbsteinschätzung bei der Angebotswertung im Falle einer abweichenden Beurteilung durch die Vergabestelle korrigieren und insoweit durch ihre Wertungsbeurteilung ersetzen.
    • Anschließend erfolgt die Vergabe der Kriterienpunkte:
    •  Bei dem Erfüllungsgrad „A“ erhält der Bieter 100% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte,
    •  bei dem Erfüllungsgrad „B“ erhält der Bieter 70% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte,
    •  bei dem Erfüllungsgrad „C“ erhält der Bieter 30% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte,
    •  und bei dem Erfüllungsgrad „D“ erhält der Bieter keine Kriterienpunkte
    •  für das jeweilige Soll-Kriterium.
    • Mindestanforderungen (Muss-Kriterien)
    • Wie bei den Soll-Kriterien ist der Bieter aufgefordert, in der Spalte „Selbsteinschätzung des Bieters“ anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt.
    • Ist auch nur ein Muss-Kriterium nicht voll erfüllt, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Bei den Muss-Kriterien handelt es sich daher um sog. Ausschlusskriterien.
    • Gesamtbewertung des Wertungskriteriums „Erfüllungsgrad Leistungsbeschrei-bung“:
    • Die Kriterienpunkte werden mit nachfolgender Formel in Wertungspunkte umgerechnet:
    • Wertungspunkte = 100 x („erreichte Kriterienpunkte“ / „maximal erreichbare Kriterienpunkte“)
  • Konzeptionelle Lösungsvorschläge HV-Anlagen Bei diesem Wertungskriterium können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich als Summe der je Konzept erreichten Punkte wie folgt

    • Konzept Nr. / Name / entspricht max. erreichbare Wertungspunkte
    • 1 / Systemkonfiguration / 30
    • 4 / Energiekonzept / 25
    • 5 / Heizung / Lüftung / Klimatisierung / 25
    • 6 / Batteriespeicher / 20
    • Summe / 100
    • Die einzelnen Konzepte werden nach festgelegten Unterkriterien bewertet.
    • Punkte je Konzept
    • Die subjektive Bewertung jedes Unterkriteriums erfolgt in folgenden Abstufungen. Der Bieter erhält von der erreichbaren Punktzahl folgende Prozentwerte:
    • - Das Unterkriterium wird in vollem Umfang erfüllt: 100%
    • - Das Unterkriterium wird nahezu vollständig erfüllt („nahezu vollständig“ heißt, dass nur eine oder wenige unerhebliche Abweichungen vorliegen): 75%
    • - Das Unterkriterium wird teilweise erfüllt („teilweise erfüllt“ heißt, dass eine deutliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen vorliegen): 50%
    • - Das Unterkriterium wird in einem geringen Umfang erfüllt („im geringen Umfang erfüllt“ heißt, dass mehrere deutliche Abweichungen vorliegen): 25%
    • - Das Unterkriterium wird nicht erfüllt 0%
    • Die Punkte je Unterkriterium ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren max. Punktzahl für das jeweilige Unterkriterium mit dem entsprechenden Prozentwert. Die Wertungspunkte ergeben sich aus der Summe der erreichten Punkte:
    • Wertungspunkte = 100 x („erreichte Gesamtpunktzahl“ / „maximal erreichbare Gesamtpunktzahl“)
  • Konzeptionelle Lösungsvorschläge Mechanik und Fertigung Bei diesem Wertungskriterium können maximal 150 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich als Summe der je Konzept erreichten Punkte wie folgt

    • Konzept Nr. / Name / entspricht max. erreichbare Wertungspunkte
    • 2 / Instandhaltung / 100
    • 3 / Korrosionsschutz / 20
    • 7 / Lieferplan / 30
    • Summe / 150
    • Die einzelnen Konzepte werden nach festgelegten Unterkriterien bewertet.
    • Punkte je Konzept
    • Die subjektive Bewertung jedes Unterkriteriums erfolgt in folgenden Abstufungen. Der Bieter erhält von der erreichbaren Punktzahl folgende Prozentwerte:
    • - Das Unterkriterium wird in vollem Umfang erfüllt: 100%
    • - Das Unterkriterium wird nahezu vollständig erfüllt („nahezu vollständig“ heißt, dass nur eine oder wenige unerhebliche Abweichungen vorliegen): 75%
    • - Das Unterkriterium wird teilweise erfüllt („teilweise erfüllt“ heißt, dass eine deutliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen vorliegen): 50%
    • - Das Unterkriterium wird in einem geringen Umfang erfüllt („im geringen Umfang erfüllt“ heißt, dass mehrere deutliche Abweichungen vorliegen): 25%
    • - Das Unterkriterium wird nicht erfüllt 0%
    • Die Punkte je Unterkriterium ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren max. Punktzahl für das jeweilige Unterkriterium mit dem entsprechenden Prozentwert. Die Wertungspunkte ergeben sich aus der Summe der erreichten Punkte:
    • Wertungspunkte = 150 x („erreichte Gesamtpunktzahl“ / „maximal erreichbare Gesamtpunktzahl“)

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