Veröffentlichung 23.07.25 | Fragenfrist 11.08.25 | Abgabefrist 21.08.25 | Öffnung 21.08.25 |
Eignungskriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens: Los 1: 200.000,00 EUR Los 2: 40.000,00 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr. Bei Angebotsabgabe für beide Lose sind die geforderten Mindestumsätze je Los zu addieren. Das bedeutet, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 240.000,00 EUR netto je Geschäftsjahr, vorliegen muss. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen bezogen auf den Auftragsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren, die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays des Herstellers Promethean, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 25.000,00 EUR netto aufweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert
Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
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