Frist abgelaufen

Lieferung von Schulbüchern für die Hattinger Schulen

Die Angebotsfrist ist am 06. Mai 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
18.03.2024
Angebotsfrist
06.05.2024
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Hattingen für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 Die Ausschreibung umfasst die Lieferung der Lernmittel für die 13 allgemeinbildenden Schulen mit einem Umfang von ca. 277.500,00 EUR netto für das Schuljahr 2024/25 und ca. 277.500,00 EUR netto für das Schuljahr 2025/2026. Dabei handelt es sich um einen Annäherungswert, da weder die genauen Bestellmengen bekannt sind, noch ob die Schulen den zur Verfügung stehenden Betrag voll ausschöpfen werden. Bei einer Unterschreitung der Auftragssummen wird keine Garantie für die vollständige Abnahme der Summen gewährleistet. Vergabe in 4 Losen.
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.03.24
Fragenfrist
29.04.24
Abgabefrist
06.05.24
Öffnung
06.05.24
Vertragsbeginn
01.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
555.000 €
Erfüllungsort
Hattingen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@hattingen.de
Telefon
02324 - 204 3252

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzen: Wenn Referenzen aus den letzten Geschäftsjahren vorliegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, können bis zu drei Referenzen vorgelegt werden. Die Referenzen müssen die Telefonnummer und den Namen des Referenzgebers enthalten.

  • Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister/Kennung PQ-Liste (diese Nachweise sind je nach Firmenform zu erbringen).

Zuschlagskriterien

  • Vollständige Einhaltung der Serviceleistungen und besonderen Vertragsbedingungen siehe Leistungsbeschreibung: Als Zuschlagskriterium gilt die vollständige Einhaltung folgender handelsüblichen Serviceleistungen: - Auslieferung frei Auslieferungsstelle / Lieferung frei Haus - Auslieferung nach Vereinbarung / Terminabsprache - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen - fachliche Beratung mit Ansprechperson vor Ort - Vorhaltung einer kostenlosen Hotline - Nachbestellung werden innerhalb von 10 Tagen geliefert - Nachbestellungen werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung getrennt nach Schulen - Rücknahme beschädigter / fehlerhafter Bücher (wenn die Beschädigung bei Übergabe bestand) - Rücknahme von Verpackungen - Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen Sollte eine der genannten Serviceleistungen nicht erfüllt werden können, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden und wird ausgeschlossen.

  • Einhaltung der besonderen Vertragsbedingungen: Besondere Vertragsbedingungen Folgende Vertragsbedingungen sind vom Bieter zu erfüllen: 1. Auftragsvergabe Der generelle Auftrag wird vor Ablauf der Bindefrist erteilt. Die Lieferaufträge erfolgen in der Regel in den ersten Tagen der Sommerferien NRW. 2. Verpackung Die Bücher müssen getrennt für jede Schule, je nach Bestellung stufen- oder klassenweise verpackt und nach Titeln sortiert, angeliefert werden. 3. Lieferung Die Auslieferung erfolgt frei Verwendungsstelle (z.B. Klassenzimmer, Sekretariat). Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Grds. sollen die Auslieferungen für das Schuljahr 2024/25 ab dem 08.07.2024 (KW28) und für das Schuljahr 2025/26 ab dem 14.07.2025 (KW29) erfolgen. Spätestens bis zum 16.08.2024 bzw. bis zum 22.08.2025 sind die geforderten Lernmittel auszuliefern. Die Lieferungen sind nur nach Terminabsprache mit den Schulen durchzuführen. Nach Bestellungseingang sind die Schulen unverzüglich zwecks Terminvereinbarung/ -absprache zu kontaktieren. Alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten - z.B. für Zwischenlagerungen usw. - hat der Auftragnehmer selbst zu tragen. 4. Beratung Eine fachliche Beratung ist bei Bedarf kostenlos, evtl. mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort, durchzuführen. Eine allgemeine Beratung bzw. Information muss durch die Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Ansprechpartners zur Klärung entstehender Rückfragen bzw. auftretender Probleme während der üblichen Schulbetriebszeiten (Montag bis Freitag vormittags) jederzeit unter einer deutschen Festnetznummer (oder einer kostenfreien Rufnummer) gewährleistet sein. 5. Nachbestellungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch Nachbestellungen, die im Laufe des Schuljahres erforderlich werden, auszuführen. Nachbestellungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung durchzuführen, auch wenn es sich um die Bestellung eines einzelnen Lernmittels handelt. Des Weiteren gelten die Bestimmungen des o.g. Punktes 3 der Serviceleistungen / besonderen Vertragsbedingungen. Bei Nachbestellungen innerhalb von 4 Wochen nach Schuljahresbeginn gelten die für den Hauptauftrag in Betracht kommenden Nachlässe. Danach richtet sich der Nachlass nach der Auftragsgröße der Einzellieferung. 6. Rechnungen Die Abrechnung der gelieferten Lernmittel erfolgt direkt mit der Stadt Hattingen. Die Rechnungen sind digital an FB40@hattingen.de für Stadt Hattingen, Fachbereich Schule, Abteilung Schulverwaltung, Hüttenstr. 43, 45525 Hattingen zu richten. Es ist eine Gesamtrechnung pro jeweiliger Bestellung der jeweiligen Schule zu erstellen. Die Rechnungen sind grundsätzlich mit den Bruttobeträgen auszustellen. Von der Endsumme der Bruttobeträge sind die vereinbarten Nachlässe in Abzug zu bringen. Die in der Endsumme der Bruttobeträge enthaltene Mehrwertsteuer ist am Schluss der Rechnung in einem Betrag gesondert auszuweisen. Die Rechnungen müssen für jede Schule getrennt erstellt werden und leicht nachprüfbar sein. Leicht nachprüfbar bedeutet, dass die Rechnungen die Anzahl, Buchtitel, Einzel- und Gesamtpreis ausweisen müssen. Den Schulen ist eine mit Empfangsbescheinigung versehene Ausfertigung des Lieferscheines vorzulegen. Die Lieferung muss vor Rechnungseingang erfolgt sein. 7. Rücknahme der Bücher Eine kostenfreie Rücknahme von beschädigten Büchern und Falschlieferungen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, ist Bedingung. Dies gilt auch für Nachlieferungen. 8. Verpackungsmaterial Bei Lieferung der Waren ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234) - zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 25.10.2023 I Nr. 294 - zu beachten. Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert worden ist. Demzufolge sind Transport- sowie Umverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen. 9. Vertragsdauer Der Rahmenvertrag wird für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 geschlossen. Gefordert werden jeweils verlagsneue Schulbücher der neuesten Auflage, soweit nicht ausdrücklich alte Auflagen bestellt werden. Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine Nebenangebote zugelassen sind. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot nicht zugelassen ist. Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen (gilt auch im Schriftverkehr). Grundlage der Ausschreibung ist das Buchpreisbindungsgesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Angebote zugelassen werden, die handelsüblichen Leistungen im Sinne des § 7 IV Nr. 4 BuchPrG beinhalten. Die Handelsüblichkeit richtet sich nach dem jeweils aktuellen Merkblatt des Börsenvereins des Dt. Buchhandels. Mit Einreichung des Angebotes werden die o.g. genannten Serviceleistungen anerkannt, sowie eine logistische und technische Abwicklung gewährleistet.

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Lose (4)

Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB12 Seiten
Eigenerklärung42 KB24 Seiten
Eignungskriterien287 KB4 Seiten
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