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Lieferung von Softwarelizenzen der Hersteller Broadcom und Omnissa

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.08.2026
Angebotsfrist
03.09.2026
Das Landratsamt Weilheim‑Schongau betreibt eine IT‑Umgebung, in der Produkte der Hersteller Broadcom sowie Omnissa für den Betrieb von Virtualisierungs‑ und Arbeitsplatzlösungen eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Komponenten zur Bereitstellung und zum Betrieb virtueller Arbeitsplatzumgebungen (VDI) sowie die zugehörigen Infrastruktur‑ und Managementkomponenten (z. B. Host‑basierte Virtualisierung und ggf. erweiterte Plattformkomponenten). Ein Teil der aktuell eingesetzten Softwarelizenzen steht zur Verlängerung an. Gleichzeitig besteht ein Bedarf zur Anpassung und Weiterentwicklung der Lizenzstruktur im Hinblick auf: die zukünftige Nutzung virtueller Arbeitsplätze, die zugrunde liegende Virtualisierungsinfrastruktur, sowie die eingesetzten Lizenzmodelle (z. B. Concurrent‑Use, Host‑basierte Lizenzierung, paketierte Plattformmodelle). Vor diesem Hintergrund ist eine konsolidierte Beschaffung erforderlich, die sowohl bestehende als auch zukünftige Anforderungen abbildet. Das Landratsamt Weilheim-Schongau beabsichtig nun, die Lieferung, der Softwarelizenzen und dazugehörende Dienstleistungen für das Landratsamt Weilheim-Schongau auf Grundlage eines EVB-IT Softwareüberlassungsvertrags inkl. AGB und den EVB-IT Dienstleistung AGB zu beschaffen.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.08.26
Fragenfrist
27.08.26
Abgabefrist
03.09.26
Öffnung
03.09.26
Vertragsbeginn
06.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Weilheim, Deutschland
E-Mail
zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de
Telefon
08816811783
Website
www.weilheim-schongau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

    • - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
    • o Für Sach- Personen- und Vermögensschäden mit min. 5.000.000 € Deckungssumme pro Schadensfall
    • oder
    • o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der Auftraggeberin innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).

    • Eigenerklärung zum Bonitätsindex oder Bonitätsnachweis einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr)
    • - Mindestanforderung Bonitätsindex mindesten "mittlere Bonität"
  • Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Softwarelizenzen in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2023). Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten

    • • Angabe des Referenzgebers
    • • Angabe des Ansprechpartners und der Kontaktdaten des Ansprechpartners
    • • Angabe des Referenzzeitraums
    • • Angabe des Auftragsvolumens
    • • Kurze Beschreibung des Projekts
    • Hierzu ist die Anlage 07 Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
    • Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

    • - Nachweis einer gültigen Herstellerautorisierung zur Lieferung der angebotenen Produkte des Herstellers Broadcom oder gleichwertiger Nachweis.
    • - Nachweis einer gültigen Herstellerautorisierung zur Lieferung der angebotenen Produkte des Herstellers Omnissa oder gleichwertiger Nachweis
  • Feststellung der Eignung Die Eignung wird festgestellt, wenn alle erforderlichen Nachweise und Erklärungen eingereicht wurden und die gegebenenfalls gestellten Mindestanforderungen zu den Nachweisen und Eigenerklärungen erfüllt werden. Hinweis

    • Es werden ausschließlich die geforderten Unterlagen gewertet. Das Einreichen zusätzlicher allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren oder Mappen sowie die Nennung weiterer, als der nachzuweisenden Referenzen ist nicht erwünscht, diese werden nicht berücksichtigt.
    • Zuschlagskriterien:
    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt (§ 127 GWB, § 58 Abs. 2 VgV).
    • Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden A-Kriterien (Ausschlusskriterien) und B-Kriterien (Bewertungskriterien) verwendet.
    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt (höchsten Summe der Gesamtpunktezahl, errechnet aus Preis- + Leistungspunkten).
    • Näheres siehe Leistungsbeschreibung

Zuschlagskriterien

  • Der Angebotspreis geht mit einer Gewichtung von 80% in die Gesamtwertung des An-gebots ein. Die Bewertung des Preises erfolgt vergleichend. Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 80 Preispunkte. Alle weiteren Angebotspreise werden ins Verhältnis zum niedrigsten Preis gesetzt und erhalten die Preispunkte nach folgender Berechnungsformel

    • (Geringster Preis / eigener Preis) x 80
    • Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle.
  • Der Bieter, der mit seiner angebotenen Leistung die höchste Leistungspunktzahl erreicht, erhält 20 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel

    • (eigene Leistungspunktzahl / höchste erreichte Leistungspunktzahl) x 20
    • Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle.
    • Die Leistungspunkte werden auf Basis der in Anlage 13 Leistungs- und Preisblatt beschriebenen Bewertungskriterien durch den Auftraggeber vergeben.

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