Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind allradgetriebene Krankenkraftwagen.
Die Krankenkraftwagen sollen für die Erstversorgung, den Transport und die Überwachung von zwei liegenden als auch wahlweise einem liegenden und einem sitzenden Patienten konstruiert und ausgerüstet sein. Darüber hinaus müssen bis zu 3 Helfer/innen (inkl. Fahrer/in) transportiert werden können.
Dabei werden öffentliche Straßen und Nebenflächen, befestigte sowie unbefestigte Feld- und Wirtschaftswege befahren.
Einordnung in die Massenklasse gemäß DIN EN 1846-1: Leicht (L): 3 t < GM < 7,5 t
Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert
und ausgerüstet ist.
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