Veröffentlichung 24.09.24 | Abgabefrist 28.10.24 | Öffnung 28.10.24 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB HVA L-StB 106 Eigenerklärung Eignung) auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärung - über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre und - über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung - über geeignete Referenzen über die Ausführung vonLiefer- und Dienstleistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Mindestens eine Referenz über die Lieferung einer Weichensteuerung mit Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab (Mindestreferenz 1). Wird eine Referenz über Leistungen vorgelegt, die keine Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab zum Gegenstand hatte, hat der Bieter mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass es sich um eine Referenz mit technisch und rechtlich vergleichbaren Anforderungen handelt. Für die Referenz sind die genaue Anlagenbezeichnung, der erbrachte Leistungsumfang, der Auftraggeber und der Ausführungszeitraum anzugeben. - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, - Welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/ Nachunternehmer vergeben werden sollen (imVerzeichnis 103 HVA L-StB Unterauftrag/Nachunternehmerleistungen, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung angeben. In diesem Fall sind bei Angeboten der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen vorzulegen
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