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LION Logistics GmbH - Ausbau des KV-Terminal Forstm, hier: Straßenbauarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
16.07.2026
Das Bauvorhaben der LION Logistics GmbH in Forst umfasst den Neubau und die Erweiterung eines bestehenden Gleisanschlusses zur Errichtung eines Terminals für kombinierten Verkehr mit Schwerpunkt auf dem Umschlag von LKW-Trailern. Der Standort liegt im Süden der Stadt Forst im Logistik- und Industriezentrum Lausitz mit verkehrlicher Anbindung über die Autobahn A 15, die Bundesstraße B 112 sowie den Holunderweg; schienenseitig erfolgt der Anschluss an die eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke Cottbus – Wrocław über ein bestehendes Anschlussgleis. Die Planung sieht vor, im Norden über eine Anschlussweiche vom Stammgleis abzugehen, das Anschlussgleis in zwei parallel verlaufende Verladegleise mit einer Länge von jeweils rund 700 m aufzuteilen und diese im Süden wieder zusammenzuführen. Neben dem Gleisbau umfasst das Vorhaben umfangreiche Rückbau- und Erdarbeiten in Form des Rückbaus von Schotterflächen sowie Bodenaustauschmaßnahmen. Ergänzend werden gepflasterte Fahr- und Manipulationsflächen für den Trailerumschlag, Aufstellflächen, ein Zufahrtsbereich mit LKW- und PKW-Stellplätzen sowie ein Container Bürogebäude errichtet. Die Entwässerung erfolgt über eine Tiefenentwässerung in die kommunale Abwasseranlage, vorgelagert durch ein Regenrückhaltebecken mit Drosselung. Insgesamt dient das Bauvorhaben der leistungsfähigen Erweiterung der bahnseitigen Umschlagskapazitäten am Standort Forst unter Nutzung bestehender Infrastrukturen und mit begleitenden landschafts- und umweltrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Für dieses Projekt werden Straßenbauarbeiten ausgeschrieben.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Abgabefrist
16.07.26
Vertragsbeginn
12.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Forst, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
sn@lion-group.de
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Telefon
+49 3562 6980 90
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Website
https://www.lion-group.org
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt/Nachweis. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.

  • A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).

  • B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Gesonderter Nachweis: Formblatt zu weiteren Ausschlussgründen).

  • C) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind

  • D) Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

  • E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis.

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