Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Abgabefrist 10.08.26 | Öffnung 10.08.26 |
Eignungskriterien
Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das Berufs oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche). Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung. Die nicht rechtzeitige Vorlage der genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags vom Bieter entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46 VgV gefordert. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV). Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen
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