Veröffentlichung 19.01.26 | Fragenfrist 06.02.26 | Teilnahmefrist 16.02.26 | Vertragsbeginn 01.06.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen im Formblatt "Referenzen" einzutragen. Auch dieses Formblatt ist in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Vom Bewerber werden vergleichbare Projektreferenzen zur Errichtung und Betrieb eines stationsgebundenen oder nicht stationsgebundenen Fahrradverleihsystems mit vollautomatischer Entleihe und Rückgabe im öffentlichen Raum gefordert. D.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand und Funktionsumfang des Systems nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden: 1. dem Bewerber, 2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, 3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit dem Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" bzw. "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" abgegeben hat. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mindestanforderungen an jede Referenz Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: - Mindestens 2 Referenzen im Zeitraum 2022 bis 2025 - Referenz muss ein stationsgebundenes oder nicht stationsgebundenes Fahrradverleihsystem mit vollautomatischer Entleihe und Rückgabe im öffentlichen Raum betreffen, mind. 100 Räder umfassen und erfolgreich in Betrieb genommen worden sein. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist das Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblatts "Referenzen" zu beschreiben. Bezüglich der Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase verweisen wir auf die Auswahlkriterien gemäß der Verfahrensbedingungen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung zu erklären, spätestens mit Beginn der Auftragsausführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 3 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zu verfügen. Hierzu ist das Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Dieses ist von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft sowie dem Drittunternehmen in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.
Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer Mindestanzahl von Mitarbeiter:innen (durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt) und Ressourcen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die Eigenerklärung im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Mindestanforderungen: - Leitstelle: Mindestens 3 Vollzeitäquivalente - Fleet-Team (Außen-/Vor-Ort-Personal): Mindestens 3 Vollzeitäquivalente - Servicefahrzeuge: Mindestens 2
Zuschlagskriterien
Preis: Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 04) berechnet. Es wird eine Preisobergrenze von 500.000 Euro (brutto) festgesetzt. Angebote deren Angebotspreis über der Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Bieter kann hier maximal 250 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigstes Gesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 250 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=(2- PA/Pmin)*250 PA = Preis des jeweiligen Angebotes Pmin = Preis des niedrigsten Angebotes P = Kennzahl P (Gesamtpreis umgerechnet in Wertungspunkte) PA = Preis des jeweiligen Angebotes Pmin = Preis des niedrigsten Angebotes P = Kennzahl P (Gesamtpreis umgerechnet in Wertungspunkte) Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Qualität: Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 05) aufgeführten Bewertungskriterien berechnet und geht im Ergebnis zu 50% in die Berechnung des Wertes Z ein. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmassstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Der Bieter reicht mit seinem Angebot entsprechende Konzepte für die auftragsgegenständliche Leistung sowie ein Mitarbeiterprofil für den Projektleiter ein. Die Darstellung des Projektleiters erfolgt mittels Anlage 5b - Vorstellung Projektleiter. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 250 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Kennzahl L geht danach mit einer Gewichtung von 50 % in die Berechnung des Wertes Z ein.
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