Veröffentlichung 25.06.26 | Fragenfrist 17.07.26 | Abgabefrist 24.07.26 | Öffnung 24.07.26 | Vertragsbeginn 16.11.26 |
Eignungskriterien
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, wird dem Auftraggeber zur Bestätigung der Erklärung folgender Nachweis eingereicht: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Ein Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen
Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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