Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Teilnahmefrist 17.08.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften können die Beschäftigten zusammenaddiert werden. Es gilt die Gesamtzahl. Als Beschäftigte gelten auch die Inhaber, nicht nur angestellte Mitarbeiter. Für den Fall, dass sich der Bieter für die hier geforderte Leistungsfähigkeit (durchschnittliche Beschäftigtenanzahl) zugleich auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers beruft (Eignungsleihe), ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen und der Nachweis des entsprechenden auch vom Nachunternehmer durch Eigenerklärung zu erbringen. Die Beschäftigten werden dann zusammenaddiert.
Verschwiegenheitspflicht A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. "Russland-Erklärung" A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Leistungen der Unterauftragnehmer A Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Leistungen der Eignungsleihgeber A Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Objektplanung in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Berechnungshinweis: Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss die gesamtschuldnerische Haftung von Bewerber und Eignungsleihgeber erklärt werden, vgl. die Erklärung nach B.7_Vordruck Teilnahmeantrag, Teil I.E.
Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV A Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 500.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
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