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Los 3 - Stromhafen Andernach - Neubau der Uferbefestigung 2. bis 3. BA

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2026
Angebotsfrist
07.09.2026
Im bestehenden Rheinhafen Andernach wurden an der Uferspundwand des Stromhafens Schäden festgestellt. Lokal weist die vorhandene Uferspundwand starke Kopfverformungen Richtung Rhein auf. Darüber hinaus ist die vorhandene Spundwand unverankert als auch für die örtlichen Verhältnisse mit einer geringen Einbindung ausgeführt. Aufgrund der aufgetretenen Schäden sowie der Bauteilabmessungen ist die vorhandene Uferspundwand und das unmittelbar angrenzende Hafengelände als nicht mehr standsicher eingestuft. Um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Liege- und Umschlagstellen im Stromhafen auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Sanierung der Hafenspundwand erforderlich. Der Stromhafen Andernach befindet sich westlich des Hafens Andernach am Rhein zwischen Rhein-km 611,732 und Rhein-km 612,620. Im Bereich zwischen Rhein-km 611,732 und 612,255 befinden sich die zwei zu sanierenden Abschnitte. Rheinabwärts bis Rhein-km 612,620 liegt der „0. BA“, welcher bereits mit einer neuen Uferspundwand saniert wurde. Das vorhandene Ufer hinter der Spundwand ist teilgeböscht ausgeführt. Am Kopf der Spundwand befindet sich eine Stahlbetonberme, welche in eine durch vergossene Wasserbausteine gesicherte Böschung übergeht. Am Kopf der Böschung befinden sich das Fundament einer ehemaligen Kranbahn sowie ein, elektrotechnisch zurückgebauter, Stromkanal. Erkundungen und Schürfe haben lokal weitere Fundament-Reste unterhalb der Hafenflächen ergeben, welche im Zuge der Maßnahme abzubrechen und zu entsorgen sind. Die befestigten Hafenflächen beginnen ab Hinterkante Kranbahnbalken und grenzen im Süden an die Straße „Uferstraße“. Bei Rhein-km 612.092 (Bauanfang) schließt die Spundwand an die bereits erneuerte Spundwand des 1. BA an. Am Rhein-km 612,255 (Bauende) schließt die vorhandene Uferspundwand an die bestehende Spundwand (Hafenbeckeneinfahrt) an. Bei der vorhandenen Uferspundwand im Baubereich handelt es sich um Doppelbohlen Larssen III aus Stahl mit einer Länge von ca. 7 - 9 m und einer Oberkante bei ca. +54,10 m NN. Die Uferspundwand ist nicht rückverankert. Die Geländeoberkante oberhalb der Uferböschung liegt bei ca. +58,40 m und steigt zur „Uferstraße“ mit einer Querneigung von ca. 3% bis 6% an. Entlang der Uferspundwand sind im 2. und 3. BA fünf Böschungstreppen in einem Abstand von ca. 35 m aus Stahlbeton vorhanden. Zudem sind an der Böschungsoberkante sieben Poller mit Stahlbeton Fundament integriert. Steigleitern als auch Nischenpoller sind im Bestand nicht vorhanden. Der zu erbringende Leistungsumfang wird in folgende Lose unterteilt. Los 1 (Uferbefestigung, 1. BA) (bereits beauftragt, fertiggestellt) Los 2 (Platzbefestigung) (bereits beauftragt) Los 3 (Uferbefestigung, 2. und 3. BA) Hier vergeben wird Los 3. Die beiden anderen Lose sind bereits beauftragt.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.26
Abgabefrist
07.09.26
Öffnung
07.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Andernach, Deutschland
Vertragslaufzeit
54 Tage
E-Mail
vergabe@kanzlei-forkert.de
Telefon
02632989850
Website
https://www.stadtwerke-andernach.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung darüber, dass der Bieter über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck zu leisten.

  • Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Gleiches gilt für Eintragungen in die Handwerksrolle bzw. die Industrie- und Handelskammer. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck, zzgl. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) mit dem Angebot (siehe Angebotsvordruck). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind ggf. nachzureichen (noch nicht mit dem Angebot): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

    • Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie
    • die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im jeweiligen Los in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Angebot Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind vergleichbare Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 7 Jahren (vor Angebotsabgabe) erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen.
    • • Bei mindestens zwei Referenzen muss es sich um vergleichbare Leistungen in Bezug auf Spundwandbefestigungen (Neubau) mit Rückverankerung im Flussbau handeln
    • • Bei mindestens zwei Referenzen muss es sich um vergleichbare Leistungen in Bezug auf Spundwandbefestigung (Sanierung) im Flussbau handeln
    • Eine Referenz kann auch beide Leistungsbereiche abdecken und für beide gewertet werden (bspw. können dann zwei Referenzen insgesamt ausreichen, wenn diese jeweils vergleichbare Leistungen im Spundwandneubau und in der Spundwandsanierung beinhalten). Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder sich zumindest im Bau befinden.
  • Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Bieter über ausreichendes Personal verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Hierfür ist die jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.

  • Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Im Angebotsvordruck sind hierfür folgende Nachweise zu erbringen

    • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
    • letzten drei abgeschlossenen
    • Geschäftsjahre, Gesamtumsatz sowie Umsatz, soweit er Leistungen betrifft,
    • die mit
    • der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
    • Anteils bei gemeinsam
    • mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • Es gilt folgender Mindestumsatz: 7,5 Mio. € (Gesamtumsatz), Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 3 Mio. €. Es gilt jeweils der Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
    • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Gesamtumsatz sowie Umsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
    • Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 3 Mio. €.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot zum günstigsten Preis. Maßgeblich ist die durch den Bieter im Leistungsverzeichnis angegebene Gesamtsumme.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage56 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB12 Seiten
Vertragsentwurf156 KB24 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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