Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 30.07.26 | Abgabefrist 06.08.26 | Öffnung 06.08.26 | Vertragsbeginn 06.04.27 |
Eignungskriterien
- Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbares Register nicht älter als 1 Jahr
Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. siehe Formblatt 124 Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis der Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit einer Gesamtauftragssumme von jeweils mindestens 350.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer durch Angaben zu der Art der Arbeiten, deren Ausführungszeitraum und dem Auftraggeber (Name und Telefonnummer). Nachzuweisen sind zwei Referenzarbeiten. Auf gesondertes Verlangen sind Bestätigungen der Auftraggeber der betreffenden Referenzbauvorhaben über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und den finanziellen Auftragsumfang sowie die Ausführungszeit nachzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 1 Jahr - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht älter als 1 Jahr bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt nicht älter als 1 Jahr - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen, nicht älter als 1 Jahr - Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Haftpflichtversicherung nicht älter als 1 Jahr
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
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