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Lotsendienst-Potsdam - Rahmenvereinbarungen für die Erbringung von Qualifizierung/Beratung/Coaching und die Durchführung von Development Centern für Existenzgründende in der Vorgründungsphase

Auftraggeber
Veröffentlicht
05.06.2026
Angebotsfrist
13.07.2026
Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Investoren und Existenzgründende in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Betreuung und Beratung ansässiger Unternehmen zählt ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung von Existenzgründungen. Wir engagieren uns für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, betreiben aktives Standortmarketing und vernetzen Akteure untereinander. Die strategische Entwicklung des Gründungsökosystems ist dabei ebenso unsere Aufgabe wie die Beratung und Unterstützung von Gründungsinteressierten u. a. über den Lotsendienst Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit 2015 mit der bekannten Marke "Lotsendienst Potsdam" eine etablierter Ansprechpartnerin in Gründungsfragen in der Region. Am 29.10.2025 haben wir erneut den Zuwendungsbescheid für das Projekt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.10.2028 erhalten und möchten gründungswillige Personen in der Vorgründungsphase unterstützen und bis zur Gründung begleiten. Mit dieser Ausschreibung suchen wir externe Dienstleister, die uns bei der Umsetzung des Projektes unterstützen. Das Projekt wird als "Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt" gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28.06.2022 durch Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam zu 100% gefördert. Vor diesem Hintergrund ist die Einhaltung der sich aus den Förderbedingungen ergebenden Mitwirkungspflichten und Termine durch die am Projekt Beteiligten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zwingend zu gewährleisten. Die Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg. Zielgruppe: Der Lotsendienst richtet sich an Gründungswillige mit Wohnsitz im Land Brandenburg, die eine gewerbliche oder freiberuflich selbstständige Tätigkeit insbesondere im Handwerk, Handel sowie Dienstleistung ("klassische" Gründungen), einschließlich der Übernahme eines Unternehmens im Land Brandenburg planen. Hauptzielgruppe sind erwerbslose Gründungswillige (Gründungen aus Arbeitslosigkeit) und Gründungen im Haupterwerb. Es kann sich aber auch um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Nichtleistungsempfänger handeln. Gründungswillige dürfen nur beraten, qualifiziert und betreut werden, wenn sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind. Die Beratungs- und Qualifizierungsprojekte sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt. Im Rahmen des Projektes werden auch Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund betreut. Folgende Angebote des Projekts werden von externen Dienstleistern erbracht. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Individuelle und spezifische Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen (auch "QBC", "Einzelberatung") (Los 1) - Development Center (DC) (Los 2) Es gibt keine vorgeschriebene Abfolge der Angebote mehr. Die Angebote können von den Teilnehmenden einzeln oder zusammen in beliebiger Abfolge genutzt werden. Im Rahmen der Einstiegsberatung durch den Projektträger mit den Interessierten erfolgt eine erste wechselseitige Vorstellung des Gründungsvorhabens und des Lotsendienstprogramms. Es werden persönliche Voraussetzungen für die Projektteilnahme geklärt, der Stand der Gründungsidee festgestellt und der individuelle Beratungsbedarf besprochen. Des Weiteren werden die zu nutzenden Angebote des Programms abgestimmt und festgelegt. Ein fester Projektablauf ist nicht vorgeschrieben. Je nach Entwicklungsstand der Gründungsidee können die Teilnehmenden einzelne oder alle Angebote in beliebiger Reihenfolge nutzen. Gründung: Ziel ist eine erfolgreiche, gewinnerwirtschaftende unternehmerische und nachhaltige Unternehmensgründung. Deren Umfang soll möglichst auf den Haupterwerb ausgerichtet sein, wobei eine volle Tragfähigkeit mindestens im Sinne der Deckung der persönlichen Lebenshaltungskosten durch das angestrebte Gründungsvorhaben realisiert werden soll. Nebenerwerbliche Gründungsvorhaben können ebenfalls unterstützt werden. Der Lotsendienst ist eine Vorgründungsförderung, insofern darf die formale Gründung erst nach Abschluss der Einzelberatungsphase erfolgen.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
05.06.26
Fragenfrist
03.07.26
Abgabefrist
13.07.26
Öffnung
13.07.26
Vertragsbeginn
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Potsdam, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
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Telefon
+49 331289-0
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Website
https://www.potsdam.de/de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) (sofern einschlägig) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) (sofern einschlägig) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig)

Zuschlagskriterien

  • Preis: Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 30 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,3 gewichtet.

  • Leistungsqualität: Mit Angebot ist ein Leistungskonzept einzureichen, bestehend aus: 2.1 Beschreibung eines beispielhaften Beratungsprozesses inkl. Darstellung der Methodenkenntnisse u. Methodenarbeit 2.2 Musterdokumentation eines Businessplans 2.3 Darstellung der individuellen Branchenkernkompetenzen des jeweiligen Beraters/Coaches anhand von Referenzen im Berater- u. Coachprofil Los 1 2.4 Darstellung der individuellen Themenschwerpunkte des jeweiligen Beraters/Coaches anhand von Referenzen im Berater- u. Coachprofil Los 1 Das Leistungskonzept ist inhaltl. in die nachfolgenden Kriterien (2.1 bis 2.4) aufzugliedern u. entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Es wird um eine kurz gehaltene, aber dennoch präzise u. substantielle Darstellung gebeten. Für die Qualität der Leistung sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen max. 4 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch (kfm.) auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot, dessen Wertungspunktzahl für die Leistungsqualität unter 3,00 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit der Gewichtung von 0,7 (gem. Gewichtung Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Erläuterungen zu den Unterkriterien (UK) UK 2.1 (Gewichtung: 30 %) Freitextlich: Zeitliche u. inhaltliche Darstellung eines bespielhaften Beratungsprozesses inkl. Beschreibung der eingesetzten Methoden u. des methodischen Vorgehens bei den Qualifizierungs- Beratungs- u. Coachingleistungen. UK 2.2 (Gewichtung: 30 %) Einreichung eines selbst erstellten Musterbusinessplans aus dem Bereich der Gründungsberatung sowie der gängigen Anlagen als Ergebnis eines fiktiven oder realen Beratungsprozesses. Es muss sich um einen vollständigen, vom Bieter selbst erstellten Businessplan handeln. Sensible Daten können geschwärzt werden, Personen und Settings können auch fiktiv sein. UK 2.3 (Gewichtung: 20 %) Je Berater/Coach sind im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3 die einschlägigen Kernkompetenzen (3a) zu benennen. Durch jeden Berater ist das Berater- u. Coachprofil auszufüllen und einzureichen. Es sind max. drei Branchenkernkompetenzen aus der Darstellung im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3a auszuwählen. Jede der bis zu drei Branchenkernkompetenzen ist einzeln durch mindestens eine Referenz zu belegen. Je Branchenkernkompetenz ist somit mindestens eine personenbezogene abgeschlossene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist, einzureichen. Zu jeder einzelnen Referenz je Berater/Coach wird eine Kurzbeschreibung erwartet, die den Bezug zu der jeweilig angegebenen Branchenkernkompetenz erkennen lässt. Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner u. Kontaktdaten (E-Mail o. Telefon) - Beratungszeitraum u. -umfang (in Std.) - Auftragsgegenstand u. Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts erfolgen. Erläuterung Bewertung: Wenn keine und / oder nicht abgeschlossene Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Referenzen, die bereits für Themenschwerpunkte verwendet wurden, dürfen nicht erneut als Referenz für Branchenkernkompetenzen verwendet werden. Werden mehrere Referenzen je Kernkompetenz (3a) eingereicht, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Werden mehrere Kernkompetenzen (3a) angewählt, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Bei mehreren Beratern/Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden. UK 2.4 (Gewichtung: 20 %) Je Berater/Coach sind im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3 die einschlägigen Themenschwerpunkte der Gründungsberatung auszuwählen. Durch jeden Berater ist das Berater- u. Coachprofil auszufüllen u. einzureichen. Es sind max. zwei branchenübergreifende Themenschwerpunkte aus der Darstellung im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3b auszuwählen. Je Themenschwerpunkt ist somit mindestens eine personenbezogene abgeschlossene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist, einzureichen. Zu jeder einzelnen Referenz wird eine Kurzbeschreibung erwartet, die den Bezug zu der jeweilig angegebenen Themenschwerpunkt erkennen lässt. Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner u. Kontaktdaten (E-Mail o. Telefon) - Beratungszeitraum u. -umfang (in Stunden) - Auftragsgegenstand u. Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts erfolgen. Erläuterung Bewertung: Wenn keine und / oder nicht abgeschlossene Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Referenzen, die bereits für Branchenkernkompetenzen verwendet wurden, dürfen nicht erneut als Referenz für Themenschwerpunkte verwendet werden. Werden mehrere Referenzen je Themenschwerpunkt (3b) eingereicht, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Werden mehrere Themenschwerpunkte (3b) angewählt, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Bei mehreren Beratern/Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden.

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