Veröffentlichung 05.06.26 | Fragenfrist 03.07.26 | Abgabefrist 13.07.26 | Öffnung 13.07.26 | Vertragsbeginn 14.09.26 |
Eignungskriterien
I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) (sofern einschlägig) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) (sofern einschlägig) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
Zuschlagskriterien
Preis: Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 30 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,3 gewichtet.
Leistungsqualität: Mit Angebot ist ein Leistungskonzept einzureichen, bestehend aus: 2.1 Beschreibung eines beispielhaften Beratungsprozesses inkl. Darstellung der Methodenkenntnisse u. Methodenarbeit 2.2 Musterdokumentation eines Businessplans 2.3 Darstellung der individuellen Branchenkernkompetenzen des jeweiligen Beraters/Coaches anhand von Referenzen im Berater- u. Coachprofil Los 1 2.4 Darstellung der individuellen Themenschwerpunkte des jeweiligen Beraters/Coaches anhand von Referenzen im Berater- u. Coachprofil Los 1 Das Leistungskonzept ist inhaltl. in die nachfolgenden Kriterien (2.1 bis 2.4) aufzugliedern u. entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Es wird um eine kurz gehaltene, aber dennoch präzise u. substantielle Darstellung gebeten. Für die Qualität der Leistung sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen max. 4 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch (kfm.) auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot, dessen Wertungspunktzahl für die Leistungsqualität unter 3,00 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit der Gewichtung von 0,7 (gem. Gewichtung Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Erläuterungen zu den Unterkriterien (UK) UK 2.1 (Gewichtung: 30 %) Freitextlich: Zeitliche u. inhaltliche Darstellung eines bespielhaften Beratungsprozesses inkl. Beschreibung der eingesetzten Methoden u. des methodischen Vorgehens bei den Qualifizierungs- Beratungs- u. Coachingleistungen. UK 2.2 (Gewichtung: 30 %) Einreichung eines selbst erstellten Musterbusinessplans aus dem Bereich der Gründungsberatung sowie der gängigen Anlagen als Ergebnis eines fiktiven oder realen Beratungsprozesses. Es muss sich um einen vollständigen, vom Bieter selbst erstellten Businessplan handeln. Sensible Daten können geschwärzt werden, Personen und Settings können auch fiktiv sein. UK 2.3 (Gewichtung: 20 %) Je Berater/Coach sind im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3 die einschlägigen Kernkompetenzen (3a) zu benennen. Durch jeden Berater ist das Berater- u. Coachprofil auszufüllen und einzureichen. Es sind max. drei Branchenkernkompetenzen aus der Darstellung im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3a auszuwählen. Jede der bis zu drei Branchenkernkompetenzen ist einzeln durch mindestens eine Referenz zu belegen. Je Branchenkernkompetenz ist somit mindestens eine personenbezogene abgeschlossene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist, einzureichen. Zu jeder einzelnen Referenz je Berater/Coach wird eine Kurzbeschreibung erwartet, die den Bezug zu der jeweilig angegebenen Branchenkernkompetenz erkennen lässt. Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner u. Kontaktdaten (E-Mail o. Telefon) - Beratungszeitraum u. -umfang (in Std.) - Auftragsgegenstand u. Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts erfolgen. Erläuterung Bewertung: Wenn keine und / oder nicht abgeschlossene Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Referenzen, die bereits für Themenschwerpunkte verwendet wurden, dürfen nicht erneut als Referenz für Branchenkernkompetenzen verwendet werden. Werden mehrere Referenzen je Kernkompetenz (3a) eingereicht, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Werden mehrere Kernkompetenzen (3a) angewählt, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Bei mehreren Beratern/Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden. UK 2.4 (Gewichtung: 20 %) Je Berater/Coach sind im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3 die einschlägigen Themenschwerpunkte der Gründungsberatung auszuwählen. Durch jeden Berater ist das Berater- u. Coachprofil auszufüllen u. einzureichen. Es sind max. zwei branchenübergreifende Themenschwerpunkte aus der Darstellung im Berater- u. Coachprofil unter Pkt 3b auszuwählen. Je Themenschwerpunkt ist somit mindestens eine personenbezogene abgeschlossene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist, einzureichen. Zu jeder einzelnen Referenz wird eine Kurzbeschreibung erwartet, die den Bezug zu der jeweilig angegebenen Themenschwerpunkt erkennen lässt. Die Benennung jeder Referenz soll inkl. der Nennung - Auftraggeber, Ansprechpartner u. Kontaktdaten (E-Mail o. Telefon) - Beratungszeitraum u. -umfang (in Stunden) - Auftragsgegenstand u. Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts erfolgen. Erläuterung Bewertung: Wenn keine und / oder nicht abgeschlossene Referenzen eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss. Referenzen, die bereits für Branchenkernkompetenzen verwendet wurden, dürfen nicht erneut als Referenz für Themenschwerpunkte verwendet werden. Werden mehrere Referenzen je Themenschwerpunkt (3b) eingereicht, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Werden mehrere Themenschwerpunkte (3b) angewählt, dann wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Bei mehreren Beratern/Coaches wird für die Bewertung der Durchschnitt gebildet. Der ermittelte Wert wird kfm. auf die zweite Nachkommastelle gerundet. In Summe können max. 4 Wertungspunkte erzielt werden.
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