Veröffentlichung 23.04.25 | Abgabefrist 13.06.25 | Öffnung 13.06.25 | Vertragsbeginn 01.09.25 |
Eignungskriterien
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 (1), (2) und (3) VgV. Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung ist das Handelsregisterauszug mit dem Angebot vorzulegen.
Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkte "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“), Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen vergleichbarer Leistungen Für den Nachweis der Eignung werden mindestens folgende Referenzen vergleichbarer Leistungen gefordert: 2 SiGeKo Mindestreferenzen (persönliche Mindestreferenzen) und 1 stellvertretender SiGeKo Mindestreferenz (persönliche Mindestreferenz) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen.
Zuschlagskriterien
1.1. Anzahl der Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters - Gewichtung 35 %: Ausführliche Informationen zu den Zuschlagskriterien enthält die Anlage 5.4.
1.2. Anzahl der Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters - Gewichtung 35 %
2. Wertungsgesamthonorar - Gewichtung 30 %
Ausführliche Informationen zu den Zuschlagskriterien enthält die Anlage 5.4. Maximalbewertung 5 Punkte. Honorar Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen "Regelleistungen"/Regelleistungen im Bedarfsfall sowie optionale Leistungen und der Summe aller Nebenkosten gemäß der Honorartabelle für das entsprechende Los. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird unter der Voraussetzung, dass der Angebotspreis auskömmlich ist mit 5 Bewertungspunkten bewertet. 1 Punkt erhält das fiktive Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises sowie alle Angebote, die darüber liegen. Die Berechnung der Bewertungspunkte der einzelnen Bieter erfolgt dann über lineare Interpolation (eine Dezimalstelle).
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