Veröffentlichung 19.01.24 | Abgabefrist 08.02.24 |
Eignungskriterien
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausführung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich
Die unter diesem Abschnitt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausführung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden. 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "Software Asset Management". Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein Mindestgesamtumsatz von 6 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter diesem Abschnitt "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausführung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen. 2. Es sind mindestens 3 unterschiedliche Referenzen über (a.) die Implementierung einer SAM-Toollösung, (b.) mit einem Auftragsvolumen von 10.000 Assets, (c.) Durchführung der Erstinbetriebnahme, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Hands-On-Knowhowtransfer, (d.) Support für eine SAM-Toollösung innerhalb der letzten 5 Jahre ab Datum dieser EU-weiten Bekanntmachung inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es ist ferner anzugeben, ob die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber oder eine Behörde und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erbracht wurde (keine Mindestanforderung). Hierfür sind die Formulare VIII "Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. 3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung oder ein gleichwertiger Nachweis von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten (§ 49 VgV) über ein vergleichbares firmeninternes Qualitätsmanagementsystem, welches den Vorgaben der genannten Norm entspricht. Das Zertifikat muss in Kopie vorgelegt werden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. 2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: 1. "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 20 %], Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2 Nr. 2. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird bezogen auf beide Unterkriterien anhand des Mittels der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bewertet. Für dieses Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 12,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 11,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 9,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 1 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 8,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. 2. "technische Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 80 %], davon "Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich "Software Asset Management"" Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 8 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 7 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 4 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Ordnungsgemäß bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die unter Abschnitt "Eignungskriterium technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Ziff. 2" benannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid unter indirekter notarieller Beteiligung.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Laufende Verfahren mit offener Frist aus derselben Branche bzw. Region.
Stadt Gütersloh · NRW
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricaht und Kultus · NRW
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · NRW
NRW.BANK AöR · NRW
NRW
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · NRW
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen