Gegenstand dieser Ausschreibung sind Mulch- und Mäharbeiten an Dammflächen, im Bereich der Brückenzufahrten und Brückenwiderlager, an der Pflegerspitz, Schleusen mit Pumpwerk, den Schöpfwerken, Gräben und Ökoflächen.
An Brückenwiderlager können die Flächen nur mit Freischneider gemäht werden.
Bei gemähten Flächen ist das Mähgut aufzunehmen und vom AN nach dem KrWG schadlos zu entsorgen.
Die Schnitthöhe bei Mähflächen von mindestens 12 cm und höchstens 15 cm ist einzuhalten.
Bei gemulchten Flächen darf die maximale Halmlänge nicht mehr als 50 mm, die Mulchdicke nicht mehr als 100mm betragen, evtl. ist noch ein zweiter Mulchdurchgang durchzuführen.
Die Arbeiten sind mit geeigneten funktionsfähigen Mulch- und Mähgeräten so durchzuführen, dass eine Beschädigung der Grasnarbe ausgeschlossen ist.
Fahrspuren durch Geräteeinsatz sind wieder zu humusieren.
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