Veröffentlichung 01.07.26 | Teilnahmefrist 30.07.26 |
Eignungskriterien
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/ Angaben auch für diese erbracht werden)
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Architekt/in und /oder Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung. Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV);
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern;(§48 VgV); c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen; d) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen
Erklärung des Bewerbers durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zuschlagskriterien
2. Projekteinschätzung / -analyse; 2.1 Allgemeine Herangehensweise an die Aufgabenstellung
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