Veröffentlichung 10.04.25 | Fragenfrist 15.04.25 | Abgabefrist 24.04.25 | Öffnung 24.04.25 | Vertragsbeginn 01.07.25 |
Eignungskriterien
Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Bei fehlender Präqualifizierung ist zusätzlich die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenz
Die Eigenschaft als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist ein Eignungskriterium. Mit dem Angebot ist ein gültiger Zertifizierungsnachweis als Entsorgungsfachbetrieb für laut Formblatt 1 vorgesehenen Transporteur und Verwerter/ Beseitiger der Abfälle mit gefährlichen Stoffen für die im Formblatt 1 angekreuzten Abfallschlüssel vorzulegen. Die Vorlagepflicht entfällt, wenn die Vergabestelle entweder den Zertifizierungsnachweis direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat erhalten kann oder bereits im Besitz dieses Nachweises ist.
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