Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren

Zuschlag erteilt am 28. Juli 2026

  • TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG, Alfter · 674.580 €
Auftraggeber
Veröffentlicht
28.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können.

Zeitplan

Veröffentlichung
28.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Schleswig, Deutschland
E-Mail
zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Telefon
+49 (4621) 87209
Website
https://www.schleswig-flensburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Preisblatt eingetragenen Angebotspreises (Pauschalpreis brutto). Pro Ausführungsfrist (Laufzeit: 01.09.2026 bis 31.08.2027
    • 1. optionale Verlängerung: 01.09.2027 bis 31.08.2028
    • 2. Optionale Verlängerung: 01.09.2028 bis 31.08.2029) ist jeweils ein Angebotspreis anzugeben. Aus den angegebenen drei Angebotspreisen wird der Durchschnitt pro Jahr errechnet. D.h. die Gesamtsumme der Laufzeit und den zwei optionalen Verlängerungen wird durch drei (Jahre) geteilt. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage der preislichen Bewertung und ist auch im Preisblatt zu vermerken.
  • Qualität

    • Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter Teil III der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien vorgenommen. Die einzelnen Wertungskriterien sind prozentual gewichtet. Diese Gewichtung ist der sogenannte Wertungsfaktor. Der jeweilige Wertungsfaktor spiegelt die Bedeutung des jeweiligen Wertungskriteriums wider. Für jedes einzelne Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung erfolgt nach entsprechendem Erfüllungsgrad auf einer Punkteskala von 0 – 3 (Leistungspunkte).
    • 0 Punkte bedeutet, dass der Zielerfüllungsgrad in keiner Weise erreicht wird. Dies gilt auch, wenn die Anforderung lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird oder die im Bieterkonzept beschriebenen Inhalte bzw. Rahmenbedingungen nicht den in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Inhalten und Rahmenbedingungen entsprechen.
    • 1 Punkt bedeutet, dass ein geringer Zielerfüllungsgrad vorhanden ist. Die Anforderungen an das Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich.
    • 2 Punkte bedeutet, dass ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad dargestellt wird. Die Mindestanforderungen sind im Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmeziels verspricht Erfolg.
    • 3 Punkte bedeutet, dass ein hoher Zielerfüllungsgrad erreicht wird. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend.
    • Zunächst werden die Leistungspunkte für jedes einzelne Wertungskriterium ermittelt. Im Anschluss wird der Wertungsfaktor des Wertungskriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert. So erhält man für jedes Wertungskriterium entsprechende Wertungspunkte. Diese Wertungspunkte werden im Anschluss addiert, so dass sich ein endgültiger Wert zwischen 0 und 300 Punkten (Summe aller Wertungspunkte) ergibt.
    • Eine Bewertung mit 0 Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
    • Nach Beurteilung der Qualität (Konzeptinhalt) und des Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, welches unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist, d. h. den höchsten Nutzwert (Verhältnis Preis/Leistung) erzielt und somit den Zuschlag zur Durchführung des Auftrages erhalten soll.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB32 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
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