Frist abgelaufen

Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten im Kontext des Gewässerschutz- und Fischereirechts

Die Angebotsfrist ist am 04. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 06. März 2024

  • Sylvie Flämig, Zürich · 241.960 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
03.11.2023
Angebotsfrist
04.01.2024
Invasive gebietsfremde Arten (igA) bilden eine Gefahr für die aquatische Biodiversität und bedeuten eine neue Herausforderung für verschiedene Wassernutzungszwecke (z. B. Trinkwasser, Fischerei und Freizeit). Mit dem ausgeschriebenen Projekt soll der Handlungsbedarf der Abteilung Wasser und anderer Stakeholder in den verschiedenen Bereichen der Fischerei und des Gewässerschutzes überprüft werden. Hauptprodukt des Auftrags ist ein Katalog mit priorisierten Massnahmen, der als praktischer Leitfaden für die verschiedenen Stakeholder der Bereiche Fischerei und Gewässerschutz dienen kann.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.11.23
Abgabefrist
04.01.24
Öffnung
12.01.24
Vertragsbeginn
01.03.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
wasser@bafu.admin.ch
Telefon
+41 58 462 69 69
Website
https://www.simap.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

  • EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität der Leistungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzprojekten aus den zehn letzten Jahren nach. EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Die Projektmitarbeitenden und der Anbieter sind ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Angebots durch einen formellen, für die Dauer des Projekts gültigen Arbeitsvertrag gebunden. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter setzt eine/n Projektleitende/n und eine/n stellvertretende/n Projektleitende/n ein, die die primären Ansprechpersonen des BAFU darstellen. Die/der Projektleitende und die/der stellvertretende Projektleitende verfügen über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität der Leistungen vergleichbar sind. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter verpflichtet sich, Mitarbeitende einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können. EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter verpflichtet sich, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ersetzen. Die Leistungen der vom Anbieter eingesetzten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, das den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten (Kündigung des Arbeitsvertrags, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.). Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK07 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021). Für die vorliegende Ausschreibung gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen, Anpassungen und Abweichungen) gemäss Anhang 5 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen oder Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Internet-Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html EK08 Annahme des Vertragsentwurfs Der Anbieter verpflichtet sich, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK09 Zustimmung zu den Terminen und zum Sitzungsort Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Arbeiten umgehend aufzunehmen und die Termine einzuhalten. Er ist bereit, den Arbeitsort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (gegenwärtig: Monbijoustrasse 40, 3011 Bern). EK10 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Auftrags entwickelten und erstellten Produkten werden dem BAFU überlassen. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK11 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

Zuschlagskriterien

  • ZK01 Preis und Verlässlichkeit des Preises

  • ZK02 Ausbildung und Qualifikation der eingesetzten Schlüsselpersonen

  • ZK03 Erfahrung der eingesetzten Schlüsselpersonen

  • ZK04 Aufgabenanalyse / Aufgabenbeschrieb und Vorgehensvorschlag (inkl. Planung)

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB4 Seiten
Eigenerklärung24 KB8 Seiten
Eignungskriterien156 KB16 Seiten
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