Veröffentlichung 18.06.26 | Teilnahmefrist 17.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister bzw. vergleichbares Register gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ sowie ggf. im Falle der Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“. Dort sind vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Media in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben. Ein jährlicher Mindestumsatz von 3 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) darf jeweils über die Geschäftsjahre 2023 – 2025 nicht unterschritten werden.
Die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV auf höchstens 4 Bewerber begrenzt. Bei mehr als vier geeigneten Bewerbern wird die LOTTO Hamburg GmbH nur die, nach ihrer Bewertung, vier am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Dabei ist es von Vorteil hinsichtlich der nachfolgend festgelegten Bewertung, dass möglichst drei oder mehr Referenzen eingereicht werden. Bei der Bewertung geht die LOTTO Hamburg GmbH folgendermaßen vor
Außerdem haben der Bewerber bzw. ggf. der Eignungsverleiher die Erklärung abzugeben, dass alle Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen sowie in Wort und Schrift verstehen.
Zuschlagskriterien
Die Leistungswertung ergibt sich aus den nachfolgend genannten Konzepten
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