Veröffentlichung 19.06.26 | Fragenfrist 24.06.26 | Abgabefrist 17.07.26 | Öffnung 17.07.26 | Vertragsbeginn 01.02.27 |
Eignungskriterien
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung), Mindestumsatz in Höhe von 2,0 Mio. Euro / Jahr - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, - Erklärung HTVergG (§ 4 Abs. 1 HTVergG). Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: - durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung), vorzulegen (VHB-Formular 234).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen,
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: - 3 Referenzen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert in Höhe von min. 0,75 Mio EUR netto haben (Eigenerklärung). Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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