Veröffentlichung 16.06.26 | Fragenfrist 10.07.26 | Abgabefrist 17.07.26 | Öffnung 17.07.26 |
Eignungskriterien
Gefordert wird die Eintragung in ein Berufsregister gemäß § 44 VgV. Bei deutschen Bietern ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist ein vergleichbarer Nachweis aus dem Herkunftsland beizubringen -Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Der durchschnittliche allgemeine Jahresumsatz des Unternehmens muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens das 2-fache des geschätzten Auftragswerts betragen. -Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Einzureichen sind Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die den Inhalt der ausgeschriebenen Leistung widerspiegeln und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind drei Referenzen vorzulegen, die mindestens 70% der ausgeschriebenen Quantität aufweisen müssen. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen über Referenznachweise mit Forminhalt des VHB Einheitlichen Formblatts 444 (Referenzbescheinigung). Hier wird auf den Inhalt abgestellt, welcher die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachweist. Es werden grundsätzlich auch andere Referenznachweise, als das Formblatt 444 zugelassen und gewertet, wenn sie den Inhalten des Formblatt 444 gleichwertig sind.
Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Vorzulegen sind Nachweise über die Sachkunde als Fachmonteur/in für Feuerschutzabschlüsse oder gleichwertige Qualifikationen, bezogen auf den vertraglichen Leistungsinhalt, Zertifizierungen, Schulungsnachweise oder Fachbetriebsnachweise. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen mittels anerkannter Qualifikationsnachweise von anerkannten zugelassenen Stellen.
Gefordert wird die Eintragung in ein Berufsregister gemäß § 44 VgV. Bei deutschen Bietern ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist ein vergleichbarer Nachweis aus dem Herkunftsland beizubringen -Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt
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