Frist abgelaufen

Microsoft Bundesrahmenvertrag 4.0 - Rahmenvertrag mit Handelspartner

Die Angebotsfrist ist am 28. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 23. April 2025

  • Crayon Deutschland GmbH, Unterhaching
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
26.02.2025
Angebotsfrist
28.03.2025
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem durch die Firma Microsoft autorisierten Handelspartner, über den der Beitritt zum "Microsoft Campus- und School-Vertrag" / Bundesvertrag 4.0 zum 01.05.2025 erfolgt und über den die Softwareprodukte des Microsoft Campus and School-Vertrages, der zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum und der Microsoft Ireland Operations Limited geschlossen wurde, bezogen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.02.25
Fragenfrist
20.03.25
Abgabefrist
28.03.25
Öffnung
28.03.25
Vertragsbeginn
01.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Paderborn, Deutschland
E-Mail
beschaffung@zv.upb.de
Telefon
+49 5251-600

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
    • Wichtiger Hinweis: Die Hinweise aus dem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" hinsichtlich des Nachforderns von Nachweisen und Erklärungen gelten entsprechend.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
    • Eigenerklärungen, dass
    • 1. die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und
    • 2. die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen und - soweit das der Fall ist - ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
    • 3. das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Berufs- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen.
    • 4. das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.)
    • 5. das Unternehmen keinen Bezug zu Russland i. s. d. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 hat.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • 1. Status Handelspartner
    • Der Handelspartner muss ein von Microsoft speziell autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) sein. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
    • 2. Referenzkunden
    • Der Bieter muss seine ausgesprochene Expertise bezüglich der gesuchten wie folgt nachweisen:
    • Referenzliste mit mind. 3 abgeschlossenen oder zum jetzigen Zeitpunkt laufenden vergleichbaren Leistungen für Hochschulen in Deutschland in den letzten drei Geschäftsjahren. Die Bescheinigung soll mindestens die folgenden Punkte enthalten:
    • a.) Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
    • b.) Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
    • c.) Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie
    • d.) Leistungszeitraum.
    • Wichtiger Hinweis: Die Hinweise aus dem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" hinsichtlich des Nachforderns von Nachweisen und Erklärungen gelten entsprechend.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB24 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB16 Seiten
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