Veröffentlichung 16.06.26 | Fragenfrist 13.07.26 | Abgabefrist 22.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung im Bereich der Wäsche- / Berufsbekleidungsversorgung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - insgesamt mindestens drei Referenzaufträge - jeweils mindestens 12 Monate abgeschlossener Leistungszeitraum - alle drei Referenzaufträge betreffen die Erbringung von Leistungen der Reinigung und Instandhaltung von Berufsbekleidung für Gastronomiebetriebe - jeweils Bereitstellung von Berufsbekleidung für mindestens 60 Personen (Durchschnitt pro Jahr) und - das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Der Bieter hat in der entsprechend vorzulegenden Referenzliste (Anlage "Referenzen") je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (zum Nachweis der Vergleichbarkeit des Referenzauftrags und unter Bezugnahme auf die obigen Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.
Vom Bieter ist als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Reinigung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben mit dem Angebot ein gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 10.2 der Bewerbungsbedingungen).
Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) durch entsprechende Eigenerklärung nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden und mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden sowie mindestens EUR 0,5 Mio. für Bearbeitungsschäden und EUR 50.000,00 für Schlüsselverlust als Deckungssummen vorweisen. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung. Gleiches gilt für die Beteiligung als Bietergemeinschaft. In diesem Fall umfasst die Versicherung sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung im Bereich der Wäsche- / Berufsbekleidungsversorgung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - insgesamt mindestens drei Referenzaufträge - jeweils mindestens 12 Monate abgeschlossener Leistungszeitraum - alle drei Referenzaufträge betreffen die Erbringung von Leistungen der Reinigung und Instandhaltung von Berufsbekleidung für Gastronomiebetriebe - jeweils Bereitstellung von Berufsbekleidung für mindestens 60 Personen (Durchschnitt pro Jahr) und - das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Der Bieter hat in der entsprechend vorzulegenden Referenzliste (Anlage "Referenzen") je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (zum Nachweis der Vergleichbarkeit des Referenzauftrags und unter Bezugnahme auf die obigen Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.
Vom Bieter ist als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Reinigung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben mit dem Angebot ein gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 10.2 der Bewerbungsbedingungen).
Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) durch entsprechende Eigenerklärung nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden und mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden sowie mindestens EUR 0,5 Mio. für Bearbeitungsschäden und EUR 50.000,00 für Schlüsselverlust als Deckungssummen vorweisen. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung. Gleiches gilt für die Beteiligung als Bietergemeinschaft. In diesem Fall umfasst die Versicherung sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Zuschlagskriterien
Preis: Siehe Ziff. 3 der Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung".
Bemusterung: Siehe Ziff. 1.1 der Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung".
Kundenbetreuung: Siehe Ziff. 1.2 der Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung".
Nachhaltigkeit: Siehe Ziff. 1.3 der Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung".
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