Veröffentlichung 31.07.26 | Fragenfrist 18.08.26 | Abgabefrist 31.08.26 |
Eignungskriterien
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben
1.2 Nachweis nach § 62 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie für die gesamte Dauer der Auftragsausführung als Fachbetrieb gemäß § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zertifiziert sein. Die Zertifizierung muss die vertragsgegenständlichen fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten im Sinne des § 45 Absatz 1 AwSV umfassen. Vorlage der gültigen Zertifizierungsurkunde gemäß § 62 Absatz 3 AwSV, ausgestellt durch eine anerkannte Sachverständigenorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Die Urkunde muss den Namen und die Anschrift des zertifizierten Betriebs, den Geltungsbereich der Zertifizierung sowie die Gültigkeitsdauer ausweisen. Der Nachweis der Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.
1.4 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.4.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 1.4.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
1.4.4 Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 6 Monate) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
1.4.5 Mitglied der Berufsgenossenschaft Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate) vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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