Veröffentlichung 10.07.26 | Abgabefrist 10.08.26 | Öffnung 10.08.26 |
Eignungskriterien
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.1 „Russland-Erklärung“ Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung
Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen
Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Mit den Referenzen müssen Leistungen mit den nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderung betreffen
vergleichbare referenzierte Leistungen bezüglich der Herstellung eines Baustellengerüstes sowie der Herstellung eines Baustellenschildes. Für die Vergleichbarkeit ist es nicht relevant, ob die Herstellung eins Baustellengerüsts und eines Baustellenschildes den Hauptgegenstand der referenzierten Leistung oder lediglich eine Teilleistung darstellt. Der Nachweis erfolgt durch Referenzbestätigungen, die auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen sind. Die Referenzbescheinigung ist nach Aufforderung des Auftraggebers einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Zuschlagskriterien
Vorliegend wird das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand des niedrigsten Bruttoangebotspreises der Anlage C.1_Leistungsverzeichnis bestimmt.: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Vorliegend wird das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand des niedrigsten Bruttoangebotspreises der Anlage C.1_Leistungsverzeichnis bestimmt.
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