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Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.- A. - Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt Iden, Sicherheitskoordinationsleistungen

Das Land Sachsen- Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im Folgenden "ÜBS") modernisieren, um eine anerkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen-Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall- Anlage ist der technologische Prozess der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit special needs-Kühen sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder.Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig und service-freundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der Vorbildfunktion eine große Rolle. Emissionsarme Stallböden entsprechend dem Stand der Technik als Umwelt- und Klimaschutz- Leistung sind vorgesehen.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Fragenfrist
13.08.26
Abgabefrist
20.08.26
Öffnung
20.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabeverfahren@abante.de
Telefon
+49 341 238 203 00

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben

    • Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
  • 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen

    • - D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt und - D.4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
  • 1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

  • Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR. Die Deckungssummen müssen eine mindestens zweifache Maximierung aufweisen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz zu den vorgenannten Konditionen ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

    • 3.1 Geeignete Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei geeignete Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Die Referenzaufträge müssen geeignet sein, d. h. sie müssen mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Geeignete Referenzleistungen liegen vor, wenn - Sicherheitskoordinationsleistungen im Sinne des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) erbracht wurden, - die Sicherheitskoordinationsleistungen innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und - der durch Sicherheitskoordinationsleistung im Referenzauftrag erbrachte Auftragswert mindestens 50.000,00 EUR brutto beträgt. Die vorstehenden Mindestkriterien müssen durch jeweils eine Referenz erbracht werden. Der Nachweis der einzelnen Mindestkriterien durch mehrere Referenzen ist nicht zulässig. Der Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
  • Technische Fachkräfte - Qualifizierter vorgesehener (stellvertretender) Projektleiter - § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens als technische Fachkräfte einen - einen qualifizierten Sicherheitskoordinator als Projektleiter und - einen qualifizierten Sicherheitskoordinator als stellvertretenden Projektleiter nachweisen. Sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter müssen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Zum Nachweis der Qualifikation müssen sowohl für den vorgesehenen Projektleiter als auch für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse (Nr. 3.2.1), - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Nr. 3.2.2), - spezielle Koordinationskenntnisse (Nr. 3.2.3) und - Berufserfahrungen (Nr. 3.2.4) nach Nr. 4 der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen in der Fassung zum 27.03.2003 (RAB 30) i. V. m. § 3 BaustellV nachgewiesen werden. Zur Zuordnung der Qualifikation sind für die Personen des vorgesehenen Projektleiters sowie des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters jeweils folgende Angaben zu machen

    • - Vor- und Nachname, - Einsatz als vorgesehener (stellvertretender) Projektleiter und - Unternehmenszugehörigkeit (Unternehmen, Sitz, Anschrift). Welcher Nachweis im Einzelnen gefordert ist, entnehmen Sie den nachstehenden Angaben zu den Nr. 3.2.1 bis 3.2.4. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 3.2.1 Qualifikation des vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiters - Baufachliche Kenntnisse Zum Nachweis der baufachlichen Kenntnisse haben der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) sowohl für den Projektleiter als auch für den stellvertretenden Projektleiter eine baufachliche Berufsausbildung nachzuweisen. Die baufachliche Berufsausbildung kann jeweils durch die Vorlage eines der nachbenannten Qualifikationsnachweise erbracht werden: - abgeschlossenes Studium der Architektur
    • - abgeschlossenes Studium des Ingenieurwesens
    • - abgeschlossene Ausbildung zum Techniker in den Bereichen der Bautechnik (Schwerpunkt Hoch- Tief- oder Ausbau) oder vergleichbar
    • - abgeschlossene Meisterprüfung in bau- bzw. baunahen Gewerken
    • oder - abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Polier. Der Nachweis über die baufachlichen Kenntnisse ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis ist durch Angaben in der Eigenerklärung und durch die Übermittlung des jeweiligen einschlägigen Qualifikationsnachweises in elektronischer Form zu erbringen. Die Eigenerklärung und der Qualifikationsnachweis sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 3.2.2 Qualifikation des vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiters - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse Zum Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse haben der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) sowohl für den Projektleiter als auch für den stellvertretenden Projektleiter eine arbeitsschutzfachliche Berufsausbildung nachzuweisen. Die arbeitsschutzfachliche Ausbildung kann jeweils durch die Vorlage eines Qualifikationsnachweises in Gestalt einer abgeschlossenen Fort-, Aus- oder Weiterbildung erbracht werden. Der Qualifikationsnachweis kann durch die Vorlage eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung erbracht werden. Der Qualifikationsnachweis muss erkennen lassen, dass durch die Fort-, Aus- oder Weiterbildung die wesentlichen Lehrinhalte nach Anlage B zur RAB 30 vermittelt wurden. Soweit ein Qualifikationsnachweis kombiniert sowohl Nachweis über die arbeitsschutzfachlichen als auch über die speziellen Koordinatorenkenntnisse erbringen soll, ist die Einreichung lediglich eines Qualifikationsnachweises ausreichend. Der Nachweis über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis ist durch Angaben in der Eigenerklärung und durch die Übermittlung des jeweiligen einschlägigen Qualifikationsnachweises in elektronischer Form zu erbringen. Die Eigenerklärung und der Qualifikationsnachweis sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch den günstigsten Wertungspreis bestimmt. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Eintragung in der Nr. 2 der Anlage D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber.

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