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Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Abgabefrist
03.12.26
Öffnung
03.12.26
Vertragsbeginn
14.12.31

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Leipzig, Deutschland
E-Mail
info@zvnl.de
Telefon
000
Website
https://zvnl.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

    • (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
    • (2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG.
    • (3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG.
    • (4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (MDSB-II_1052_Erklaerung_kommunalrechtliche_Beteiligung). Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

    • (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV
    • (2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vorlage der jeweiligen Testatsversion ist ausreichend. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. Für den Fall, dass die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ganz oder teilweise als Rumpfgeschäftsjahre durchgeführt bzw. bilanziert worden sind, erfüllt auch die Vorlage eines Jahresabschlusses, Prüfungsberichtes oder Bestätigungsvermerkes für ein Rumpfgeschäftsjahr die Anforderung „Geschäftsjahr“. Bieter haben für den Fall der Einreichung der geforderten Unterlagen für ein oder mehrere Rumpfgeschäftsjahre jeweils den Sachgrund für die Bildung des oder der betreffenden Rumpfgeschäftsjahre darzustellen.
    • (3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Abs. (2) enthalten sind. Sofern auf die Nachweise nach Abs. (2) verwiesen wird, sind die konkreten Seitenangaben zu benennen.
    • (4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, sofern bestehend, Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen zum Gesellschafter des Bieters inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft.
    • Für den Fall, dass die Nachweise nach den Abs. (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie
    • • Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 30 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
    • und
    • • aus den Unterlagen gemäß Abs. (2) und der Eigenerklärung gemäß Abs. (3) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Sofern aus den gemäß Abs. (2) vorgelegten Unterlagen Aussagen enthalten, die dazu führen können, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters als eingeschränkt anzusehen wäre, ist durch den Bieter darzustellen, weshalb die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Die Darstellung ist mit entsprechenden Nachweisen wie Patronaten oder Haftungseinlagen zu versehen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

    • (1) Liste der wesentlichen vom Bieter erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
    • (2) Der Bieter hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Der Bieter verfügt über ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Angebots in mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 3,0 Mio. Zugkm erbracht hat.
  • Der Bieter muss sich mit Abgabe eines Angebots verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsentgeltbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben eines für die Erbringung der SPNV-Leistungen sachlich anwendbaren und repräsentativen Entgelttarifvertrags entsprechen. Dies hat der Bieter unter Benennung des Tarifvertrags bzw. der Tarifverträge unter Verwendung des Formulars MDSB-II_1060_Erklaerung_landesvergaberechtliche_Anforderungen zu erklären. Hierbei ist auch das Mindestentgelt gemäß dem brandenburgischen Vergabegesetz (§ 6 BbgVergG) und die Unterlage MDSB-II_1061_BbgVergG_Liste_repraesentative_Tarifvertraege zu beachten.

Zuschlagskriterien

  • Die mit Preisstand 2025 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend • Blatt1a_KalkSchema_Grundnetz MDSB-II_2001_Kalkulationsschema, • Blatt1b_KalkSchema_RB52 MDSB-II_2001_Kalkulationsschema, • Blatt1c_KalkSchema_SXC MDSB-II_2001_Kalkulationsschema und • Blatt1b_KalkSchema_RB51_h-Takt MDSB-II_2001_Kalkulationsschema werden auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2026 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung werden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen

    • Strom (Index 1) 5,0%, Energienebenkosten (Index 2) 3,0%, H49 (Index 3) 3,0%, PKI SPNV (Index 4) 3,5%, Erzeugerpreisindex (Index 5) 3,5 %, Trasse Leerfahrten (Index 6) 3,0 % und Verbraucherpreis 3,0%.
    • Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für das Grundnetz und die optionalen Betriebsleistungen in gleicher Weise.
    • Zur Ermittlung des Preises des Angebots werden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise des Grundnetzes und der optionalen Betriebsleistungen entsprechend der folgenden Aufstellung summiert:
    • • Absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2032 ff des Grundnetzes für die Kalenderjahre 2032 ff
    • • 50% der absoluten wertgesicherten Angebotspreise 2032ff. der optionalen Betriebsleistungen für die Kalenderjahre 2032ff.
    • Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit werden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2032 abgezinst.
    • Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung, die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden kalkulierten jährlichen Pauschalausgleichsbeträge aus der Regelung zum Umgang mit den Erlösen aus SGB IX der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) sowie 50% der Vorlaufkosten für die optionalen Betriebsleistungen (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ers-ten Stufe.
    • Die Verfahrensweise der Ermittlung des Preises des Angebots für die erste Stufe ist in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema auf den Blättern 4 und 5 beispielhaft dargestellt. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
  • Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet

    • Betriebskonzept 42,9 % mit maximal 15 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 51,4 % mit maximal 18 Bewertungspunkten und Personalkonzept 5,7 % mit maximal 2 Bewertungspunkten.
    • Insgesamt können je Angebot maximal 35 Bewertungspunkte erreicht werden. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.

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